Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Die wichtigsten Änderungen.

Am 1. Juli 2021 ist das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) in Kraft getreten. Damit gehen zahlreiche Neuregelungen einher. Was sich konkret ändert, erfahren Sie im Folgenden.

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Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wiederherstellen und dauerhaft stärken

Das FISG adressiert im Wesentlichen drei Regelungskomplexe: die Corporate Governance, das Bilanzkontrollverfahren (Enforcement) und die Abschlussprüfung. Von den Neuregelungen sind insbesondere Vorstände und Aufsichtsräte kapitalmarktorientierter Unternehmen betroffen. Im Mittelpunkt stehen hierbei die folgenden Aspekte:

  • Bedeutungszunahme der Steuerungs- und Kontrollsysteme (insbesondere IKS & RMS)
  • Qualifikation und Pflichten des (künftig verpflichtenden) Prüfungsausschusses
  • Neuordnung des Bilanzkontrollverfahrens unter alleiniger Zuständigkeit der BaFin

„Das FISG betont Rolle und Verantwortung des Prüfungsausschusses. Vor allem seine Befassung mit den Steuerungs- und Kontrollsystemen sowie mit der Abschlussprüfung wird noch intensiver werden.“

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Martin Kaspar ist seit 2008 bei PwC Deutschland und berät Aufsichtsräte, Prüfungsausschüsse und Vorstände von Unternehmen aller Branchen und Größen zu Fragen der Corporate Governance. Er hat mehrere Publikationen zu Governance-Themen (mit)verfasst.


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