Unternehmensverteidigung

Während und nach internen Untersuchungen

Wir vertreten Unternehmen gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Durch das Verbandssanktionengesetz hat der Gesetzgeber insbesondere die Ahndung unternehmensbezogener Straftaten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt, dem Legalitätsprinzip unterworfen und ein scharfes Sanktionsinstrumentarium bereitgestellt. Es ist zu erwarten, dass Unternehmen nun deutlich stärker in den Fokus von Ermittlungsbehörden und Gerichten rücken werden. Hier können Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmensverteidigung zählen.

Für Unternehmen ist es sinnvoll, die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu nutzen, um im Falle einer verbandsbezogenen Straftat gut vorbereitet zu sein. Auch im Hinblick auf eine straf- und sanktionsrechtliche Beratung und Verteidigung sollten Unternehmen sich bereits heute entsprechend informieren. Eine Sanktionsmilderung kann etwa dann erfolgen, wenn ein Unternehmen dazu beiträgt, dass ein tatsächlicher Verstoß aufgeklärt werden kann und eine koordinierte Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden vorgenommen wird. Dazu ist es allerdings auch notwendig, dass es zwischen verbandsinterner Untersuchung und Unternehmensverteidigung eine klare Trennung gibt. Wir übernehmen sowohl die Verteidigung während der internen Untersuchung als auch nach deren Abschluss.

Die Leistungen im Einzelnen

Verteidigung während der verbandsinternen Untersuchung

  • Erstellung von Schutzschriften
  • Umfassende Information des Mandanten über die Voraussetzungen und Folgen des Verbandssanktionengesetzes, Verbandssanktionenregisters und sachnaher Gesetze (StGB, OWiG etc.)
  • Verteidigung gegen vorläufige Sicherungsmaßnahmen (z. B. Arrest, Pfändung, Sicherstellungen)
  • Rechtliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse
  • Durchführung von Interviews mit Mitarbeitern
  • Vorbereitung auf mögliche Durchsuchungen/Begleitung von Durchsuchungen
  • Sicherung etwaiger Unternehmensansprüche
  • Rechtliche Flankierung der Auswertung von Daten und Unterlagen
  • Tatsächliche und rechtliche Prüfung, ob und ggf. inwieweit eine (frühzeitige) Kooperation mit den Ermittlungsbehörden sinnvoll ist

Verteidigung nach Abschluss der verbandsinternen Untersuchung

  • Erstellung von Verteidigungsschriftsätzen unter Einbeziehung der existierenden Compliance-Maßnahmen und gegebenenfalls des Ergebnisses der verbandsinternen Untersuchungen
  • Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft (z. B. in Bezug auf eine Verfahrenseinstellung, die Sanktion oder die Sanktionshöhe)
  • Verteidigung gegen Gewinn- und Vermögensabschöpfung
  • Korrespondenz mit den Individualverteidigern wegen möglicher Sockelverteidigung
  • Koordination der Behördenkommunikation
  • Rechtliche Flankierung der Auswertung von Daten und Unterlagen
  • Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen bezüglich der Verteidigungsstrategie
  • Prüfung des Sanktionsrahmens
  • Bewertung und Prüfung einer Sanktionsmilderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insb. anhand des Untersuchungsergebnisses

Lernen Sie unser Team kennen

Verteidigung während und nach Abschluss der verbandsinternen Untersuchung

Ismael Ott

Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany

+49 211 981-4367

E-Mail

Follow us