Wir vertreten Unternehmen gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Durch das Verbandssanktionengesetz hat der Gesetzgeber insbesondere die Ahndung unternehmensbezogener Straftaten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt, dem Legalitätsprinzip unterworfen und ein scharfes Sanktionsinstrumentarium bereitgestellt. Es ist zu erwarten, dass Unternehmen nun deutlich stärker in den Fokus von Ermittlungsbehörden und Gerichten rücken werden. Hier können Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmensverteidigung zählen.
Für Unternehmen ist es sinnvoll, die Übergangsphase bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu nutzen, um im Falle einer verbandsbezogenen Straftat gut vorbereitet zu sein. Auch im Hinblick auf eine straf- und sanktionsrechtliche Beratung und Verteidigung sollten Unternehmen sich bereits heute entsprechend informieren. Eine Sanktionsmilderung kann etwa dann erfolgen, wenn ein Unternehmen dazu beiträgt, dass ein tatsächlicher Verstoß aufgeklärt werden kann und eine koordinierte Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden vorgenommen wird. Dazu ist es allerdings auch notwendig, dass es zwischen verbandsinterner Untersuchung und Unternehmensverteidigung eine klare Trennung gibt. Wir übernehmen sowohl die Verteidigung während der internen Untersuchung als auch nach deren Abschluss.
Ismael Ott
Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany
+49 211 981-4367