Es kann sich strafmildernd auswirken, wenn Unternehmen interne Untersuchungen zur Aufklärung von Straftaten einleiten. Das zu erwartende Verbandssanktionengesetz wird den grundlegenden rechtlichen Rahmen für verbandsinterne Untersuchungen schaffen, lässt allerdings in einigen Bereichen auch Fragen offen, etwa zu den Anforderungen an den Umfang und die konkrete Ausgestaltung von internen Untersuchungen. Dem Gesetzesentwurf zufolge müssen Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung der Tat liefern, um in den Genuss einer Sanktionsrahmenverschiebung und damit einhergehenden Milderungen zu kommen. Wir unterstützen Verbände bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens oder Untersuchungsgegenstandes und übernehmen die Koordination mit den Strafverfolgungsbehörden. Ebenso stellt unser Team eine gerichtsverwertbare Dokumentation inklusive der Zwischenberichte für die Strafverfolgungsbehörden sicher.
Gunter Lescher
Michael Limmer
Ismael Ott
Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany
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