
Nachhaltigkeit als Wettbewerbsvorteil nutzen
Um von den Wettbewerbsvorteilen der nachhaltigen Transformation zu profitieren, setzen Vorreiter auf elaborierte Strategien für ESG-Daten und KI.
CSRD, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD): Europäische Unternehmen hatten zuletzt vermehrt mit der regulatorischen und bürokratischen Last zu kämpfen. Die Europäische Kommission hat jetzt Pläne zur Entlastung vorgestellt. Die Initiative folgt auf die Budapest-Erklärung sowie den neuen europäischen Wettbewerbskompass (Competitiveness Compass). Sie zielt darauf ab, die Innovationskraft zu stärken und zugleich die Dekarbonisierungsziele zu erreichen.
In diesem Jahr sollen drei umfassende Vereinfachungspakete (Omnibus-Pakete) veröffentlicht werden, die sich auf Nachhaltigkeit, Investitionen und kleine Mid-Cap-Unternehmen konzentrieren. Daher sollten Unternehmen die gewonnene Zeit nutzen, um sich entsprechend aufzustellen und die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Strategien und Prozesse zu treffen.
Ihr Experte für Fragen
Rainer Kroker
Partner, Sustainability Leader bei PwC Deutschland
Tel.: +49 163 3441240
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Der Draghi-Bericht und der Druck aus den EU-Hauptstädten führen zu einer verstärkten Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit: Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den „Wettbewerbskompass“ (Competitiveness Compass), der als Fahrplan für die nächsten fünf Jahre dient. Der Kompass betont die Notwendigkeit, Innovationslücken zu schließen, Dekarbonisierung voranzutreiben und Abhängigkeiten zu reduzieren.
Die von der Kommission Ende Februar veröffentlichten Vorschläge sehen folgende Vereinfachungsmaßnahmen vor:
1. Neue Schwellenwerte für die CSRD und EU-Taxonomie
2. „Stop the clock“-Vorschlag: Mehr Zeit für die Umsetzung
3. Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), um die Berichterstattungslast zu verringern
4. Begrenzte Datenanforderungen in der Wertschöpfungskette
5. Weniger Bürokratie bei der CSDDD
Die Kommission möchte damit die Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um mindestens 35 % für KMU reduzieren. Diese Maßnahmen sollen bis zum Ende der Amtszeit 37,5 Milliarden Euro an wiederkehrenden Kosten einsparen. Das Ziel: weitreichende Vereinfachungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und EU-Taxonomie.
Ebenfalls auf der Agenda: Maßnahmen, um das 35 %-Ziel für KMU zu erreichen und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) für kleinere Marktteilnehmer zu vereinfachen.
Für die Vorbereitung auf etwaige Änderungen ist es wichtig zu verstehen, dass die CSRD eine aktive EU-Gesetzgebung bleibt. Die geplanten Änderungen sind bekannt, eine vollständige Aufhebung erfolgt nicht. Unternehmen sollten ihre nächsten Schritte daher sorgfältig planen, indem sie die ggf. kommenden Änderungen frühzeitig berücksichtigen. Auch wenn die neue Regulierung Erleichterungen bringen sollen, bleiben viele Berichtspflichten bestehen. Die Erwartungen der Stakeholder und die Auswirkungen auf die Belegschaft sind ebenfalls zu berücksichtigen, da abgebrochene oder neu gestartete Transformationsprojekte die Motivation beeinträchtigen können.
Der Schutz des Unternehmenswertes vor den physischen Risiken des Klimawandels bleibt ungeachtet möglicher Gesetzesänderungen vorrangig. Investoren bewerten die Widerstandsfähigkeit von Geschäftsmodellen und suchen nach belastbaren Informationen für ihre Entscheidungen – ganz egal, ob diese gesetzlich vorgeschrieben sind oder freiwillig zustande kommen. Heißt: Ein proaktiver Ansatz zur Vorbereitung auf die kommenden Änderungen schützt nicht nur vor zukünftigen Kosten, sondern stärkt auch die Position des Unternehmens im Markt. Entscheider:innen sollten die Zeit daher nutzen, um Strategien und Prozesse zu überprüfen und anzupassen.
Eine gute Vorbereitungsstrategie beginnt damit, wichtige Berichtsthemen zu identifizieren und bestehende Risiken zu bewerten. Dazu gehören Klimarisiken und menschenrechtliche Risiken. Unternehmen sollten diese „No-Regret Actions“ unbedingt umsetzen, da sie auch in den kommenden Jahren relevant bleiben. Unternehmen der ersten Welle haben gezeigt, dass sich ein frühzeitiger Start lohnt. Deshalb sollten Unternehmen der zweiten Welle jetzt aktiv werden, um zukünftige Berichtspflichten zu erfüllen.
Welche Änderungen bringt die Omnibus-Initiative der EU-Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wann sind welche Änderungen zu erwarten – und was bedeutet das für Unternehmen? Unsere Expert:innen fassen im aktuellen Viewpoint die wichtigsten Anpassungen zusammen und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen.
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Partnerin, Sustainability Reporting Leader Europe, Sustainability Services, PwC Germany