
EU-Taxonomie Reporting 2024
Die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie bringt Unternehmen eine stärkere Konzentration auf Nachhaltigkeitsthemen.
CSRD, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD): Europäische Unternehmen hatten zuletzt vermehrt mit der regulatorischen und bürokratischen Last zu kämpfen. Die Europäische Kommission hat jetzt Pläne zur Entlastung angekündigt. Am 26. Februar wurden die ersten Vorschläge der Entlastungsinitiative vorgestellt. Die Initiative folgt auf die Budapest-Erklärung und den neuen europäischen Wettbewerbskompass (Competitiveness Compass) und zielt darauf ab, die Innovationskraft zu stärken und zugleich die Dekarbonisierungsziele zu erreichen.
In diesem Jahr sollen mehrere umfassende Vereinfachungspakete (Omnibus-Pakete) veröffentlicht werden, die sich auf Nachhaltigkeit, Investitionen und kleine Mid-Cap-Unternehmen konzentrieren. Daher sollten Unternehmen die gewonnene Zeit nutzen, um sich entsprechend aufzustellen und die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Strategien und Prozesse zu treffen, insbesondere nach der Verabschiedung der drei geplanten Omnibus-Pakete.
Ihr Experte für Fragen
Rainer Kroker
Partner, Sustainability Leader bei PwC Deutschland
Tel.: +49 163 3441240
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Der Draghi-Bericht und der Druck aus den EU-Hauptstädten führen zu einer verstärkten Fokussierung auf Wettbewerbsfähigkeit: Am 29. Januar 2025 veröffentlichte die Kommission den „Wettbewerbskompass“ (Competitiveness Compass), der als Fahrplan für die nächsten fünf Jahre dient. Der Kompass betont die Notwendigkeit, Innovationslücken zu schließen, Dekarbonisierung voranzutreiben und Abhängigkeiten zu reduzieren.
Dazu plant die Kommission für dieses Jahr drei Vereinfachungspakete:
1. ein Nachhaltigkeitspaket im ersten Quartal – voraussichtlich mit Fokus auf CSRD, EU-Taxonomie und CSDDD,
2. ein Investitionsvereinfachungspaket im ersten Quartal und
3. ein Paket zur Unterstützung kleiner Mid-Caps und zur Abschaffung von Papieranforderungen im zweiten Quartal.
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) wird im vierten Quartal 2025 überarbeitet.
Die Kommission plant, die Berichtspflichten um mindestens 25 % für alle Unternehmen und um mindestens 35 % für KMU zu reduzieren. Diese Maßnahmen sollen bis zum Ende der Amtszeit 37,5 Milliarden Euro an wiederkehrenden Kosten einsparen. Das Ziel: weitreichende Vereinfachungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung, Nachhaltigkeits-Due-Diligence und Taxonomie.
Zudem soll die Initiative den „Trickle-Down“-Effekt von Berichtsanforderungen für kleinere Unternehmen entlang der Lieferkette eindämmen und eine neue Definition von kleinen Mid-Caps vorschlagen, sodass Tausende von Unternehmen von maßgeschneiderten regulatorischen Vereinfachungen profitieren könnten. Ebenfalls auf der Agenda: Maßnahmen, um das 35 %-Ziel für KMU zu erreichen und den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) für kleinere Marktteilnehmer zu vereinfachen.
Für die Vorbereitung auf etwaige Änderungen ist es wichtig zu verstehen, dass die CSRD eine aktive EU-Gesetzgebung bleibt. Änderungen sind geplant, aber eine vollständige Aufhebung ist unwahrscheinlich. Die drei für 2025 geplanten Vereinfachungspakete – Nachhaltigkeit, Investitionen und kleinere Mid-Cap-Unternehmen – zeigen zwar eine grobe Richtung, doch die genauen Inhalte sind noch unklar.
Unternehmen sollten ihre nächsten Schritte daher sorgfältig planen, indem sie den aktuellen regulatorischen Rahmen und mögliche Änderungen gleichermaßen berücksichtigen. Auch wenn die neue Regulierung Erleichterungen bringen sollen, bleiben Berichtspflichten bestehen. Die Erwartungen der Stakeholder und die Auswirkungen auf die Belegschaft sind ebenfalls zu berücksichtigen, da abgebrochene oder neu gestartete Transformationsprojekte die Motivation beeinträchtigen können.
Für größere Unternehmen ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein sinnvoller Schritt, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen zu analysieren. Nicht-EU-Unternehmen stehen vor einer besonders komplexen Situation und sollten ihre bisherigen Entscheidungen zu Berichtsoptionen überprüfen, da sich der Umfang und Aufwand ändern könnten.
Der Schutz des Unternehmenswertes vor den physischen Risiken des Klimawandels bleibt ungeachtet möglicher Gesetzesänderungen vorrangig. Investoren bewerten die Widerstandsfähigkeit von Geschäftsmodellen und suchen nach belastbaren Informationen für ihre Entscheidungen – ganz egal, ob diese gesetzlich vorgeschrieben sind oder freiwillig zustande kommen. Heißt: Ein proaktiver Ansatz zur Vorbereitung auf die kommenden Änderungen schützt nicht nur vor zukünftigen Kosten, sondern stärkt auch die Position des Unternehmens im Markt. Entscheider:innen sollten die Zeit daher nutzen, um Strategien und Prozesse zu überprüfen und anzupassen und folglich flexibler und agiler auf sich verändernde Bedingungen reagieren zu können.
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Von der reinen Compliance-Aufgabe zur wertorientierten Steuerung und Stakeholder-Kommunikation.
Partnerin, Sustainability Reporting Leader Europe, Sustainability Services, PwC Germany