Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 63

Global: OECD verschafft mehr Klarheit bei Amount B

Bürogebäude mit strukturierter Glasfassade
  • Newsletter
  • 2 Minuten Lesezeit
  • 30 Aug 2024

Von Julia Nägele und Christoph Lamm. Im Februar 2024 wurde der finale Bericht der OECD zur Anwendung des Amount B veröffentlicht. Mehr Details finden Sie in unserer 61. Ausgabe des Transfer Pricing Perspectives DACH-Newsletters. Die praktischen Auswirkungen von Amount B auf Verrechnungspreise erläutern wir in der 62. Ausgabe.

Der finale Bericht ließ Definitionen für sog. Qualifying Jurisdictions offen, die für die Anpassungsmechanismen in den Abschnitten 5.2 und 5.3 des finalen Berichts der OECD wichtig sind.

Die Vereinfachungsregelungen des Amount B zielen darauf ab, vor allem sog. Low Capacity Jurisdictions zu unterstützen. Welche Staaten dazu zählen, blieb jedoch unklar. 

Am 17. Juni 2024 brachte die OECD Licht ins Dunkel: Zwei Erklärungen mit drei Länderlisten definieren nun Low Capacity Jurisdictions (jetzt: sog. Covered Jurisdictions) und Qualifying Jurisdictions.

Qualifying Jurisdictions

Die Anpassungsmechanismen von Amount B erhöhen die Gewinnmargen der Routinevertriebseinheiten, sog. Tested Parties, wenn sie als in einer Qualifying Jurisdiction ansässig gelten.

Der sog. Operating Expense Cross-Check prüft, ob das Verhältnis von EBIT (berechnet nach Amount B) zu operativen Aufwendungen bestimmte Grenzen einhält. Für Qualifying Jurisdictions ist die Obergrenze höher.

Mit dem sog. Data Availability Mechanism werden Länder adressiert, die in der OECD-Datenbankstudie unterrepräsentiert sind. Dieser passt die Gewinnmarge anhand der Bonität der Qualifying Jurisdiction nach oben an (Risikoaufschlag).

Die Länderlisten enthalten zahlreiche Länder, darunter auch große Länder wie Brasilien, Mexiko und die Ukraine. Interessant ist, dass Bulgarien, China, Indien, Thailand und die Türkei zwar vom Operating Expense Cross-Check nicht aber vom Data Availability Mechanism profitieren.

Transfer Pricing Webinare von PwC

In zahlreichen Webinaren berichten wir verständlich und praxisnah über neueste Entwicklungen rund um das Thema Verrechnungspreise.

Mehr erfahren

Covered Jurisdictions

Die Mitglieder des Inclusive Framework haben sich darauf geeinigt, die nach Amount B festgelegten Gewinnmargen anzuerkennen, wenn der Transaktionspartner aus einer Low Capacity Jurisdiction stammt. Die OECD-Erklärung vom 17. Juni 2024 benennt diese Jurisdiktionen nun als Covered Jurisdictions. Die aktuelle Liste umfasst 66 Länder, darunter Argentinien, Brasilien, Mexiko und Südafrika. Nicht alle Länder werden Amount B umsetzen, aber einige haben bereits Interesse bekundet. Amount B wird somit auch für Mitglieder des Inclusive Framework relevant, die Geschäfte mit Covered Jurisdictions führen. 

Die folgende Grafik veranschaulicht die unterschiedlichen Fallkonstellationen, die sich unter Amount B ergeben können.

Infografik: Pillar I – Amount B

Nicht-Anwendung: Gewinnmarge der Vertriebseinheit ist nach den Grundsätzen zu bewerten, die in den übrigen OECD-Verrechnungspreisleitlinien dargelegt sind.

Safe Harbour/Verpflichtend: Amount B-Ansatz wird als fremdvergleichskonformes Ergebnis behandelt, aber das Ergebnis ist im Land des Transaktionspartners nicht bindend.

Covered Jurisdiction bzw. Low Capacity Jurisdiction laut finalem Amount B Bericht vom 19. Februar 2024: Politische Einigung der Mitglieder des Inclusive Framework zur Anerkennung des Ergebnisses, welches im Rahmen des sog. Simplified and Streamlined Approach für In-Scope-Transaktionen ermittelt wurde, wenn Amount B von einer Covered Jurisdiction angewendet wird. Voraussetzung ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Covered Jurisdiction und dem Land des Transaktionspartners besteht.

Fazit und Ausblick

Nach den neuesten Ergänzungen zu Amount B können Unternehmen nun die Auswirkungen konkreter analysieren. Die OECD bleibt bei ihrem Ziel, die Anwendung von Amount B für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. Januar 2025 beginnen, zu ermöglichen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Länder zur Umsetzung von Amount B positionieren werden. Im Laufe des Jahres möchte die OECD eine Liste der teilnehmenden Jurisdiktionen auf ihrer Website veröffentlichen. Es wird jedoch erwartet, dass viele der Covered Jurisdictions Amount B einführen werden. Da Amount A und Amount B von Pillar One jedoch nur gemeinsam implementiert werden, gilt Amount B vorerst nur für Covered Jurisdictions bis Amount A eingeführt wird.

Jetzt zum Newsletter anmelden

In unserem vierteljährlich erscheinenden Newsletter informiert Sie unser internationales Expertenteam über aktuelle Entwicklungen zum Thema Verrechnungspreise.

Zurück zur Artikelübersicht

Newsletter Transfer Pricing Perspectives DACH – Ausgabe 63

Follow us