21 Sep 2023
PwC veröffentlicht Studie zur Organvergütung in der Dax-160-Familie / Höhe der Zielgesamtvergütung für Vorstandsmitglieder im Vergleich zum Vorjahr über alle Indizes hinweg gestiegen / Aktuelle Auswertungen zum Gender Pay Gap im Vorstand und Aufsichtsrat
Düsseldorf, 21. September 2023
Die Bezüge von Dax-Vorstandsmitgliedern sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland (PwC) mit ihrer diesjährigen Studie zur Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung der Dax-160 Unternehmen des Berichtsjahres 2022. Das Analyseteam stellt in einem ersten Schritt bei der Vorstandsvergütung auf die Entwicklung der Zielgesamtvergütung ab, die bei hundertprozentiger Zielerreichung gewährt wird. Für die Vergütungshöhe ausschlaggebend waren dabei vor allem zwei Faktoren: die Zugehörigkeit zu den jeweiligen Indizes sowie die Rolle im Vorstand.
„Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass sich die wirtschaftliche Erholung nach den Corona-Jahren positiv auf die Vorstandsvergütung auswirkt. Wie stark diese Entwicklung im Detail bei den jeweiligen Unternehmen ausgeprägt ist, hängt allerdings von vielen Faktoren ab.“
Bereits seit dem vergangenen Berichtsjahr gelten die neuen Anforderungen des § 162 Aktiengesetz (AktG) und in diesem Zusammenhang können zwei verschiedene Auslegungsarten definiert werden. In Auslegungsart 1 wird diejenige Vergütung offengelegt, die dem Organmitglied im Geschäftsjahr tatsächlich zufließt. In Auslegungsart 2 wird diejenige Vergütung offengelegt, deren zugrunde liegende Tätigkeit im Geschäftsjahr vollständig erbracht wurde. Auslegung 2 gewinnt im Vergleich zum Vorjahr an Beliebtheit. Unternehmen, die zu Auslegungsart 2 gewechselt sind, gaben als Gründe eine transparentere und verständlichere Offenlegung sowie einen verbesserten Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung in der Berichterstattung an.
Die Zielgesamtvergütung für Vorstandsvorsitzende von Dax-Unternehmen lag 2022 im Median bei 6.058.500 Euro. Das sind etwa 230.000 Euro mehr als im vergangenen Jahr (5.825.050 Euro) und entspricht damit einer Steigerung von rund 4 %. Das Vergütungsplus fällt in den weiteren Indizes sogar noch etwas höher aus. Die Vergütungshöhe im MDax wächst für Vorstandsvorsitzende um 19 % auf 3.336.750 Euro, im SDax um 8 % auf 1.499.000 Euro und im TecDax um 15 % auf 3.119.425 Euro.
„Aufgrund der Marktkapitalisierung von Dax-Unternehmen, aber auch wegen ihrer Größe und Komplexität, verdienen Vorstandsvorsitzende dort nach wie vor am meisten.“
Die Zielvergütung der weiteren Vorstandsmitglieder hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls in allen Indizes erhöht. Lag der Median der Zielgesamtvergütung im Jahr 2021 in Dax-Unternehmen noch bei 3.118.500 Euro, so erhöht sie sich um etwa 62.000 Euro auf 3.180.972 Euro. Das Vergütungsplus fällt auch hier in den weiteren Indizes höher aus. So wächst die Vergütungshöhe im MDax um 23 % auf 2.033.398 Euro, im SDax um 8 % auf 1.203.000 Euro und im TecDax um 44 % auf 1.734.000 Euro.
Die Indexzuordnung und Funktion innerhalb des Vorstands hat Auswirkungen auf die Vergütungshöhe: Vorstandsvorsitzende im Dax verdienen nach Zielvergütung das ca. 1,9-fache der weiteren Vorstandsmitglieder. Und sowohl Vorstandsvorsitzende als auch die weiteren Vorstandsmitglieder verdienen im Dax mehr als im MDax, SDax und TecDax.
Auch unter Aufsichtsratsmitgliedern ist die Gesamtvergütung gestiegen. Verdienten Dax-Aufsichtsratsvorsitzende 2021 im Median nach Auslegung 1 noch 302.000 Euro, lagen die Bezüge bei gleicher Auslegung im vergangenen Jahr bei 350.250 Euro. Aufsichtsratsvorsitzende verdienten 2022 in Dax- und MDax-Unternehmen nach Auslegung 1 mehr als das Doppelte von regulären Aufsichtsratsmitgliedern.
Auch nach Auslegung 2 ist die Gesamtvergütung im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Hier fällt das Plus bei der Vergütung für Dax-Aufsichtsratsvorsitzende mit einem Sprung von 322.000 Euro auf 405.000 Euro noch höher aus.
Nach Auslegung 2 verdienen Aufsichtsratsvorsitzende im SDax und TecDax das Doppelte der weiteren Aufsichtsratsmitglieder. In der vollständigen Studie sind weitere detaillierte Auswertungen zu finden, unter anderem zur Vergütung der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Prüfungsausschussvorsitzenden.
Die Vergütungshöhe der weiblichen Vorstandsmitglieder liegt zum Teil deutlich höher als die der männlichen Vorstandsmitglieder. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass der Anteil von Frauen in den Vorständen immer noch niedrig ausfällt. So machen Frauen in den Dax-Vorständen gerade mal 6 % aller CEOs aus. Im MDax und TecDax sind es mit 2 % bzw. 0 % noch weniger. Weitet man die Betrachtung auf die weitere Vorstandsebene aus, wächst die Frauenquote immerhin bis auf 23 % (Dax). Auch in den Aufsichtsräten sind Frauen nach wie vor eine Minderheit: Gerade mal 9 % der Aufsichtsratsvorsitzenden sind weiblich.
Die allgemeine Schieflage insbesondere im Vorstand führt wiederum dazu, dass nur eine geringe Anzahl an entsprechenden Vergütungsdaten vorliegt und das Ergebnis zugunsten der Frauen daher verzerrt sein kann. Im Aufsichtsrat werden Männer zum Teil signifikant höher vergütet. Detaillierte Auswertungen dazu sind ebenfalls in der vollständigen Studie zu finden.
Mit neuen regulatorischen Änderungen soll zukünftig dem Gender Pay Gap entgegengewirkt werden. Die EU hat am 24. April 2023 eine neue Richtlinie verabschiedet, die die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern deutlich verschärft. Zudem greift die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit den aktuell bei der Europäischen Kommission zur Prüfung vorliegenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) das Thema Equal Pay im Zusammenhang der nachhaltigen Berichterstattung auf. Um den neuen regulatorischen Anforderungen frühzeitig gerecht zu werden, bietet PwC ein eingängiges und transparentes Tool an, mit dem geschlechtsspezifische Lohnunterschiede im Unternehmen identifiziert und aufbauend auf der Analyse transparente Entgeltstrukturen geschaffen werden können – den Equal Pay Analyzer.
Die Daten der Vergütungsstudie in börsennotierten Unternehmen dienen als Datengrundlage für Angemessenheitsgutachten und Marktvergleiche. Nach den Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sollen Unternehmen horizontale und vertikale Marktvergleiche durchführen. Diese dienen dazu, die Angemessenheit der eigenen Vergütung mit der des Marktes zu vergleichen und ermöglichen Unternehmen eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung ihrer Vorstandsvergütung. Die aktuelle ESG-Thematik und die regulatorischen Vorgaben finden ebenso Einfluss in die Vergütung von Vorständ:innen. Eine marktkonforme Vergütung ist essenziell für eine erfolgreiche Positionierung auf dem Arbeitgebermarkt und verstärkt die Bindung der Vorstandsmitglieder an das Unternehmen. Die PwC-Reward-Expert:innen unterstützen bei der Überprüfung von Vorstands- und Geschäftsführungsvergütung, der Identifizierung von Handlungsfeldern sowie bei der Überarbeitung und Implementierung eines an die Bedürfnisse optimal angepassten Vergütungssystems.
PwC betrachtet es als seine Aufgabe, gesellschaftliches Vertrauen aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. Mehr als 327.000 Mitarbeitende in 152 Ländern tragen hierzu mit hochwertigen, branchenspezifischen Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung bei.
Die Bezeichnung PwC bezieht sich auf das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere der rechtlich selbstständigen Netzwerkgesellschaften. Weitere Details unter www.pwc.com/structure.