
23 Mai, 2022
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 17. Mai 2022 die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex, kurz DCGK 2022, veröffentlicht. Mit der am 27. Juni 2022 erfolgten Bekanntmachung der geänderten Fassung des DCGK im Bundesanzeiger bildet dieser nun die neue Grundlage für die Entsprechenserklärung gem. §161 AktG.
Im Fokus der Kodexänderungen stehen neben neuen Empfehlungen zum Zusammenspiel des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie die Steuerungs- und Kontrollsysteme.
Das Thema Nachhaltigkeit im DCGK 2022 erstreckt sich über alle Facetten des unternehmerischen Betätigungsspektrums – von der Strategie- und Zielsetzung über das Planungswesen bis hin zu den operativen Steuerungs- und Kontrollsystemen. Diese Systeme stehen seit den Änderungen des Aktiengesetzes durch das FISG ohnehin auf der Agenda vieler Vorstände und Aufsichtsräte. Der DCGK 2022 wird dies nun noch verstärken.
„Mit der Neufassung des DCGK kommen zahlreiche neue Anforderungen auf börsennotierte Unternehmen zu – insbesondere in Hinblick auf die Professionalisierung der Corporate Governance Systeme. Höchste Zeit, die Governance-Systeme auf den Prüfstand zu stellen.“
Die gesetzliche Grundlage des „Comply or Explain“-Prinzips des DCGK ergibt sich aus dem Aktiengesetz: Der Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft sind nach §161 verpflichtet, eine jährliche Entsprechenserklärung abzugeben. Abweichungen von Empfehlungen des Kodex müssen sie dabei nach dem Grundsatz „comply or explain“ begründen.
Für Unternehmen der Prime-Indizes DAX, MDAX, SDAX und TecDAX ist die Bestätigung der Einhaltung („no deviation“) ausgewählter Empfehlungen des DCGK zudem verpflichtend für eine Börsenzulassung.
„Auch mit den Neuerungen des DCGK 2022 werden wieder neue Standards für Good Corporate Governance gesetzt. Damit sind die neuen, erweiterten Anforderungen in Richtung stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit und weitere Professionalisierung der Corporate Governance auch für den deutschen Mittelstand relevant.“
Nicht nur der Wirecard-Skandal, sondern auch ökologische und soziale Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit prägen im Wesentlichen die Anpassungen des DCGKs. In unserem Webinar erfahren Sie von unseren Expert:innen, in welchen drei Fokusbereichen sich Handlungsbedarfe für Ihr Unternehmen ergeben. Schauen Sie sich die Aufzeichnung hier kostenfrei an.
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„Der technologische Wandel und die aufkommenden Emerging Technologies beeinflussen nahezu jeden Geschäftsprozess und erfordern explizit eine angepasste IT-Governance. Wer seine bestehenden Governance-Verfahren unverändert fortsetzt, wird diesen neuen Anforderungen nicht gerecht.“
Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung des Reifegrades sowie der Identifikation möglicher Schwachstellen innerhalb und zwischen Ihren Corporate-Governance-Systemen.
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Technologien, Märkte und Unternehmen entwickeln sich stetig weiter. Neue Zusammenhänge und Anforderungen führen zu neuen Produkten und Services, die wiederum neue Chancen und Risken mit sich bringen. Die Neuauflage des Deutschen Corporate Governance Kodex betont die unternehmensindividuelle Berücksichtigung dieser Chancen und Risiken. Dabei ist es wichtig, gerade auch die neueren Einflussfaktoren auf dem Radar zu haben und diese angemessen zu adressieren. Solche Aspekte ergeben sich zum Beispiel zu den folgenden Themenbereichen:
Der Einsatz von Open Source Software (OSS) führt zu klassischen Compliance-Risiken im Bereich des Urheberrechts, der Business Continuity und/oder IT-Security. Egal, ob ein Unternehmen selbst Produkte erstellt und vertreibt, die Software enthalten oder Software einfach nur in den Wertschöpfungs- und Produktionsprozessen einsetzt: Es besteht immer eine Abhängigkeit von Open Source Software.
Besondere zu benennende Aspekte sind die Einhaltung aller Auflagen von Open Source Lizenzen und das Management der Lizenzrisiken, die Sicherheitsbeurteilung eingesetzter OSS und der zugrundeliegenden Lieferkette, die Inventarisierung aller OSS und der effiziente Tool-Einsatz. Eine Integration in die Corporate Governance ist unerlässlich.