
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sehen sich in der aktuellen geopolitischen Lage schlagartig realen Bedrohungsszenarien ausgesetzt. Ihre Anlagen sind beliebte Angriffsziele. Gleichzeitig sind sie mit komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen konfrontiert.
Auf nationaler Ebene spielt insbesondere das BSIG − welches bereits mehrfach durch IT-Sicherheitsgesetze aktualisiert und von der BSI-Kritisverordnung konkretisiert wurde − eine zentrale Rolle. Dieses wird durch sektorspezifische Spezialgesetze z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) flankiert.
Auf europäischer Ebene kommen die Richtlinien NIS 2 (Directive on security of network and information systems) und RCE (Directive on the resilience of critical entities) hinzu.
„Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und komplexer Regulatorik sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen mit enormen Herausforderungen konfrontiert. Eine umfassende Cyber-Resilienz ist heute wichtiger denn je.“
Zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, die sich mit der Cybersicherheit von kritischen Infrastrukturen befasst, gibt es bereits einen Referentenentwurf (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG). Hier kommen viele Veränderungen auf Ihre Organisation zu. Die wichtigsten sind unter anderem die folgenden:
Die RCE-Richtlinie, die sich insbesondere mit der physischen Sicherheit von kritischen Infrastrukturen auseinandersetzt, wird in Deutschland voraussichtlich durch das sog. KRITIS-Dachgesetz umgesetzt. Die zentrale Aufsichtsbehörde für die physische Sicherheit soll in Deutschland das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden.
Wichtiger Hinweis: Gem. des Entwurfs der Bundesregierung werden die Leitungsorgane von Unternehmen für die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen mit ihrem Privatvermögen haften. Die Obergrenze für diese Haftung entspricht 2 % des globalen Jahresumsatzes des Unternehmens.
Änderungsgesetz zum BSIG, EnWG, TKG, AtG und TMG: Verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen IT angemessen abzusichern und diese Sicherheit überprüfen zu lassen.
Zur Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen und Informationen bereits im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes sowie des IT-Sicherheitskatalogs der Bundesnetzagentur verankert. Eine Herausforderung ist das Zusammenspiel unterschiedlicher Anforderungen, welche sich beispielsweise aus § 11 Abs. 1 (a) EnWG oder der KRITIS-Verordnung ergeben. Außerdem gilt es, branchenspezifische Security Frameworks wie ISO/IEC 27019:2020 oder B3S Aggregatoren zu berücksichtigen.
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Um Unternehmen und Institutionen bei der Absicherung von kritischen Komponenten und Kritischen Infrastrukturen bestmöglich zu unterstützen, hat PwC das KRITIS Center of Excellence gegründet. Es führt in einem interdisziplinären Ansatz das Wissen und die branchenspezifische Kompetenz der PwC-Expert:innen mit sektorübergreifendem Know-how zusammen. So beraten wir Sie beispielsweise rechtlich bei Betroffenheitsanalysen und helfen Ihnen bei der Bewältigung aktueller Sicherheitsvorfälle mit der Cyber Incident Response. Mehr als 30 Expert:innen verfügen zudem über eine nachgewiesene zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSI Gesetz.
Prüfungen nach §8a Abs. 3 und 4 BSIG bereiten unsere Expert:innen optimal vor oder führen sie verlässlich durch. Sie verfügen dafür über die zusätzliche Prüfverfahren-Kompetenz nach § 8a BSIG. Mit PwC als Partner profitieren Sie von dem Know-how einer führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft, welches IDW Prüfungsstandards wie Prüfberichte gemäß ISAE 3000 in Kombination mit einer tiefgreifenden Cyber-Expertise anbietet.
Im Ernstfall eines Cyberangriffs ist eine schnelle und zielgerichtete Reaktion entscheidend, um den Schaden zu begrenzen. Wir helfen Betreibern Kritischer Infrastrukturen dabei, eine „Incident Response Readiness“ aufzubauen – sprich: bei Vorfällen handlungsfähig zu sein und effektiv reagieren zu können. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der gerichtsfesten Untersuchung von Vorfällen.
Wir beraten Sie in allen Facetten rund um den sicheren Einsatz der IT – von der Architektur bis zum Betrieb. Im Ernstfall stehen wir auf Knopfdruck bereit und helfen Ihnen mit Sofortmaßnahmen sowie nachhaltigem Kontinuitäts- und Krisenmanagement. Kurzum: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Werte optimal zu schützen, damit Sie die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen können.
Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen aller Sektoren sowie Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind in Deutschland dazu verpflichtet, Angriffserkennung zu leisten, um ihre Informationssysteme zu schützen. Nach einer Neuerung im BSIG und im EnWG müssen ab Mai 2023 Systeme zur Angriffserkennung (SzA) Bestandteil der Nachweise gegenüber dem BSI sein. Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die neuen BSI-Anforderungen zur Erkennung von Cyberangriffen! Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Richtlinien – alle Details dazu finden Sie in unserem Paper!
Vernetzte Hardware, die Abhängigkeit von Daten und Softwarelösungen sowie ständig neue Angriffsvektoren – Kritische Infrastrukturen sind durch potenzielle Cyberangriffe ebenso gefährdet, wie andere Unternehmen. Insbesondere in der aktuellen geopolitischen Lage stellen solche digitalen Angriffsziele eine erhöhte Gefahr dar und es zeigt sich einmal mehr: Der Schutz Kritischer Infrastrukturen wird künftig bedeutender denn je. Doch wie gelingt die Absicherung der hochkomplexen IT-Systeme und worauf kommt es an? Erfahren Sie in unserem Flyer, wie Sie unser interdisziplinäres Team bei den anstehenden Herausforderungen unterstützen kann – und das über alle KRITIS-Sektoren hinweg.
Mit dem kürzlich in Frankfurt eröffneten Cyber Security Experience Center lässt sich hautnah erleben, wie sich Cyberangriffe auf die IT-Infrastruktur auswirken und mit welchen Abwehrmaßnahmen sich informationstechnische Systeme wirksam schützen lassen. Die dort simulierten Kritischen Infrastrukturen helfen KRITIS-Betreibern im Umgang mit Cyberattacken in einem sich verändernden Spannungsfeld geopolitischer Rahmenbedingungen.