Unternehmensstrafrecht: Wie Sie sich für künftige Gesetzesvorhaben wappnen

Unternehmen rücken in den Fokus der Justiz

Das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) wurde in der letzten Legislaturperiode nicht verabschiedet. Aber hat sich das Thema damit erledigt?
Nein. Hier gibt es seitens des Gesetzgebers definitiv Nachholbedarf. Wir rechnen deshalb damit, dass das Vorhaben in Zukunft wieder auf die Tagesordnung kommen wird.

Warum sollten sich Unternehmen bereits heute auf ein „Unternehmensstrafrecht“ von morgen einstellen?
Um angemessen auf ein entsprechendes Gesetz vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen – vom Großkonzern über den Mittelstand bis hin zum Einzelunternehmen – wirksame Compliance-Maßnahmen und Prozesse für interne Untersuchungen etablieren. Wer sich mit diesen Themen schon heute auseinandersetzt, ist für zukünftige Vorgaben des Gesetzgebers gewappnet.

Wir bieten Ihnen umfassende und kompetente Beratung aus einer Hand

Compliance-Maßnahmen

Durch die Einrichtung wirksamer Compliance-Maßnahmen Verbandsstraftaten vorbeugen und diese bekämpfen.

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Verbandsinterne Untersuchungen

Strafmilderung durch die Einleitung interner Untersuchungen zur Aufklärung einer Straftat sowie der Verbandsverantwortlichkeit erzielen.

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Unternehmensverteidigung

Straf- und sanktionsrechtliche Beratung und Verteidigung im Fall einer verbandsbezogenen Straftat.

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Verbandstaten können in ganz unterschiedlichen Bereichen verwirklicht werden

Abgabenordnung

  • Steuerhinterziehung, § 370
  • Bannbruch, § 372
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel, § 373
  • Steuerhehlerei, § 374

Aktiengesetz

  • Falsche Angaben, § 399
  • Unrichtige Darstellung, § 400
  • Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, § 401
  • Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen, § 402
  • Verletzung der Berichtspflicht, § 403
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, § 404
  • Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen, § 404a

Außenwirtschaftsgesetz

  • Strafvorschriften, §§ 17, 18

Betriebsverfassungsgesetz

  • Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder, § 119
  • Verletzung von Geheimnissen, § 120

Börsengesetz

  • Strafvorschriften, §§ 49, 26 Abs. 1

Bundesbankgesetz

  • Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen, § 35

Bundesdatenschutzgesetz

  • Strafvorschriften, § 42
  • Strafvorschriften, § 27­

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

  • Strafbare Werbung, § 16

GmbH-Gesetz

  • Falsche Angaben, § 82
  • Verletzung der Verlustanzeigepflicht, § 84
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, § 85
  • Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen, § 86

Handelsgesetzbuch

  • Unrichtige Darstellung, § 331
  • Verletzung der Berichtspflicht, § 332
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht, § 333
  • Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen, § 333a
  • Anwendung der Strafvorschriften auf andere Gesellschaftsformen: §§ 335b, 340m, 341m, 341

Insolvenzordnung

  • Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, § 15a

Kreditwesengesetz

  • Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis, § 54
  • Strafvorschriften, § 54a
  • Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, § 55
  • Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite, § 55a
  • Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite, § 55b

Kunsturhebergesetz

  • Strafvorschrift, § 33
  • Strafvorschriften, § 58

Markengesetz

  • Strafbare Kennzeichenverletzung, § 143
  • Strafbare Verletzung der Unionsmarke, § 143a
  • Strafbare Benutzung geographischer Herkunftsangaben, § 144
  • Strafvorschriften, § 40

Patentgesetz

  • Strafvorschrift, § 142
  • Strafvorschriften, § 40

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

  • Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen, § 10
  • Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind, § 10a
  • Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern, § 11

Strafgesetzbuch

  • Diebstahl und Unterschlagung: §§ 242 bis 248c
  • Begünstigung und Hehlerei: §§ 257 bis 261 (hier insbesondere auch Geldwäsche, § 261)
  • Betrug und Untreue: §§ 263 bis 266b
  • Urkundenfälschung: §§ 267 bis 281
  • Insolvenzstraftaten: §§ 283 bis 283d
  • Straftaten gegen den Wettbewerb: §§ 298 bis 300 (hier insbesondere auch Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr / im Gesundheitswesen et cetera)
  • Straftaten im Amt: §§ 331 bis 337, 339, 340, 343 bis 345, 348, 352 bis 353b, 355 bis 357 (hier insbesondere §§ 331 bis 337)
  • Straftaten gegen die Umwelt: §§ 324 bis 330a

Telekommunikationsgesetz

  • Strafvorschriften, § 148

Urheberrechtsgesetz

  • Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, § 106
  • Unzulässige Anbringung der Urheberbezeichnung, § 107
  • Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte, § 108
  • Gewerbsmäßige unerlaubte Verwendung, § 108a
  • Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b

Wertpapierhandelsgesetz

  • Strafvorschriften, § 119

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

  • Strafvorschriften, § 63

Beispielhafte Themenbereiche

  • Anti-Fraud
  • Anti-Korruption
  • Arbeitsschutz und -sicherheit
  • Datenschutz
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Exportkontrolle
  • Finanzberichterstattung
  • Geldwäsche
  • HC-Compliance
  • Kartell- und Wettbewerb
  • M&A-Compliance
  • Product Compliance
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Tax-Compliance
  • Umweltschutz

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Gunter Lescher

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Partner, Forensic Services, PwC Germany

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Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany

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