
Organisationspflichten im Zusammenhang mit der Ermächtigungsambulanz
In diesem Beitrag beleuchten wir das Thema „Compliance“ aus einem neuen Blickwinkel.
Das Verbandssanktionengesetz (VerSanG) wurde in der letzten Legislaturperiode nicht verabschiedet. Aber hat sich das Thema damit erledigt?
Nein. Hier gibt es seitens des Gesetzgebers definitiv Nachholbedarf. Wir rechnen deshalb damit, dass das Vorhaben in Zukunft wieder auf die Tagesordnung kommen wird.
Warum sollten sich Unternehmen bereits heute auf ein „Unternehmensstrafrecht“ von morgen einstellen?
Um angemessen auf ein entsprechendes Gesetz vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen – vom Großkonzern über den Mittelstand bis hin zum Einzelunternehmen – wirksame Compliance-Maßnahmen und Prozesse für interne Untersuchungen etablieren. Wer sich mit diesen Themen schon heute auseinandersetzt, ist für zukünftige Vorgaben des Gesetzgebers gewappnet.
Durch die Einrichtung wirksamer Compliance-Maßnahmen Verbandsstraftaten vorbeugen und diese bekämpfen.
Strafmilderung durch die Einleitung interner Untersuchungen zur Aufklärung einer Straftat sowie der Verbandsverantwortlichkeit erzielen.
Straf- und sanktionsrechtliche Beratung und Verteidigung im Fall einer verbandsbezogenen Straftat.
In diesem Beitrag beleuchten wir das Thema „Compliance“ aus einem neuen Blickwinkel.
Ein Ausblick auf die Neuordnung der Unternehmenssanktionierung.
BAG zur Kennzeichnung privater Dateien auf dienstlichen Endgeräten.
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Ismael Ott
Director, Legal White Collar Crime, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Germany
Tel.: +49 211 981-4367