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Henry Otto
Leiter Energy Consulting bei PwC Deutschland
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Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen. Dabei spielt die Transformation der Energiewirtschaft eine wichtige Rolle: Sie muss komplexe Anforderungen wie Versorgungssicherheit, Flexibilität, Wirtschaftlichkeit und Dekarbonisierung sowie gesetzliche Rahmenbedingungen miteinander vereinen. Hier sind insbesondere die Energieversorgungsunternehmen (EVU) als zentrale Akteure gefordert, da sie die praktische Umsetzung der Wärmewende in diesen zentralen Bereichen ermöglichen und somit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung leisten.
„Steigende Anforderungen der Kunden an eine klimaneutrale und CO₂-arme Wärmeversorgung beeinflussen die strategischen Investitionsentscheidungen der EVUs weiter.“
Im Jahr 2023 wurden knapp die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland mit Gas beheizt. Im Rahmen der Wärmewende wird sich der Anteil der Gasheizungen schrittweise reduzieren. Noch bildet das Gasnetz somit das Rückgrat der deutschen Wärmeversorgung, in Zukunft wird sich dies jedoch verändern. Fernwärme und Wärmepumpe werden zu den dominanten Heizungsarten. Die Dekarbonisierung des Gasnetzes stellt Unternehmen aus der Energiewirtschaft deshalb vor eine strategische Fragestellung: Wie gehe ich mit dem bestehenden Gasnetz um und kann ich es transformieren? Um dieser Fragestellung zu begegnen, muss die Energiewirtschaft bereits jetzt wichtige Schritte planen und umsetzen. EVU müssen technische Anpassungen vornehmen, die Versorgungssicherheit gewährleisten und neue regulatorische Vorschriften berücksichtigen. Zusätzlich sind Investitionen in die Infrastruktur für grünen Wasserstoff oder Biogas, die Erforschung neuer Technologien zur effizienten Nutzung und Speicherung alternativer Gase und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren der Energiewende notwendig.
Die Nutzung von Gasnetzen für grüne Gase und Wasserstoff wirft deshalb die Frage nach Substitution versus Transformation auf. EVUs und Stadtwerke müssen entscheiden, ob sie bestehende Gasnetze umrüsten, transformieren oder abschreiben wollen. Mit der Festlegung KANU 2.0 hat die Bundesnetzagentur Ende September 2024 die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, die Abschreibungsdauer sowie -art (linear vs. degressiv) und damit die Erlösrückflüsse an die zukünftige Entwicklung anzupassen. Hierbei bestehen große Freiheitsgrade, die jeder Gasnetzbetreiber ausfüllen muss. Zu beachten sind vielfältige Auswirkungen, etwa im Hinblick auf Eigenkapitalverzinsung, die Netzentgeltentwicklung in der kurzen und langen Frist sowie auf die Liquiditäts- und Ergebnissituation. Eine ausgewogene Herangehensweise ist daher entscheidend, um eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnhafte Nutzung zu gewährleisten.
Die Dekarbonisierung der (Fern-)Wärmenetze ist eine große Herausforderung für die jeweiligen Versorgungsunternehmen und Kommunen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) der BAFA bietet daher Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Ausbau Erneuerbarer Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren.
Bei Ihrer Transformation unterstützen wir Sie ganzheitlich:
Zur Umsetzung europäischer und nationaler Klimaschutzziele bedarf es umfangreicher Investitionen, die mit hohen Kosten verbunden sind und zusätzliche Finanzmittel erfordern. Zur Entlastung der Unternehmen bieten Bund und Länder eine Vielzahl leistungsfähiger Förderprogramme an. Wir unterstützen Sie in allen Aspekten der Einwerbung von Fördermitteln ohne Schnittstellenverluste, beginnend bei der initialen Projektidentifikation über die Antragstellung bis hin zum Fördermittelmanagement.
Die wesentliche Rechtsgrundlage für die (Fern-)Wärmeversorgung ist bisher die AVBFernwärmeV aus dem Jahr 1980, die nur geringfügig angepasst wurde und von vielen Beteiligten als nicht mehr zeitgemäß angesehen wird. Weitere Regelungen hat der Gesetzgeber nur in Einzelfällen getroffen oder sie sind durch gerichtliche Rechtsfortbildungen entstanden. Um Ihnen den Durchblick im aktuellen Regulierungs-Dschungel zu erleichtern, zeigen wir Ihnen den Weg durch die jeweils aktuellen Vorgaben.
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission, die Anfang 2023 in Kraft trat, wurden die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit verschärft und die nichtfinanzielle Berichterstattung erweitert. Ab 2025 müssen auch viele Stadtwerke und EVUs einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen und ihre bisherigen Berichterstattungsprozesse entsprechend anpassen. Energieversorgungsunternehmen, die diese Entwicklungen proaktiv angehen, können ihre Resilienz stärken und ihre Unternehmensreputation verbessern.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir nachhaltige und zukunftssicher Geschäftsmodelle im Bereich Wärme (Wärmelösungen, Energiedienstleistungen und moderne Commodities) und stellen sicher, dass Ihre Organisation und Prozesse optimal auf Kunden- und Marktanforderungen ausgerichtet sind. Wir unterstützen EVUs ebenfalls bei der strategischen Transformation des Vertriebs hin zu einem ganzheitlichen Commodity- und Lösungsanbieter.
Die Berechnung des richtigen Fernwärmepreises ist komplex und stark abhängig von örtlichen Gegebenheiten. Der Gesetzgeber hat dafür u.a. mit der AVBFernwärmeV und FFVAV den Rahmen geschaffen. Die zukünftige Preisentwicklung der Fernwärme wird dabei maßgeblich von deren Dekarbonisierung bestimmt.
Wir ermitteln Fernwärmepreise und Preisänderungsklauseln auf Basis unserer über 30-jährigen Erfahrung sowie aktueller Erkenntnisse aus der Erstellung von Transformationsplänen für die Fernwärmeversorger.
Energieversorgungsunternehmen stehen vor grundlegenden Herausforderungen, um ihre Infrastruktur zu erneuern. Sie müssen fortlaufend in Modernisierung, Automatisierung und Digitalisierung investieren, um flexibel zu bleiben sowie wachsenden Kundenanforderungen und regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Nur mit einer soliden Infrastruktur können sie eine nachhaltige und zuverlässige Wärmeversorgung sicherstellen.
PwC unterstützt Sie bei der effizienten Verteilung von Energie über moderne Wärmenetze, die Sicherstellung der Infrastrukturzuverlässigkeit durch effektives Asset-Management sowie die sorgfältige Planung und Durchführung von Bauprojekten unter Berücksichtigung von Umweltauflagen.