Holistische Transformation von der Strategie über die rechtliche Absicherung bis zur operativen Umsetzung
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 18. April 2025 in Kraft getreten und zielt darauf ab, die Krankenhausplanung und -finanzierung zu reformieren. Wichtige Bestandteile sind die Einführung von Leistungsgruppen mit Qualitätsanforderungen und einer Vorhaltevergütung sowie die Einrichtung sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass medizinische Angebote bundesweit einheitlich strukturiert und die Krankenhäuser hinsichtlich ihrer Fixkosten besser abgesichert werden.
Ab 2027 werden die Leistungsgruppen und Vorhaltebudgets umgesetzt, während der 50 Milliarden Euro umfassende Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) bereits kurzfristig Fördermittel bereitstellt. Der KHTF wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet und von den Bundesländern umgesetzt. Krankenhäuser müssen Förderanträge bei ihren Bundesländern einreichen, die dann entscheiden, für welche Vorhaben ein Antrag beim BAS gestellt wird.
Die konkrete Ausgestaltung des KHTF wird in der Krankenhaustransformationsfondsverordnung (KHTFV) festgelegt. Krankenhäuser sollten jetzt aktiv werden, um von Förderungen profitieren zu können. Eine Transformation ist notwendig, um eine Reihe von Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem zu adressieren.
Ineffiziente Verteilung von Ressourcen
Deutschland weist im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Krankenhäusern und Krankenhausbetten auf und hat erhöhte Betriebskosten aufgrund einer lediglich mittleren Auslastung der verfügbaren Betten. Dies führt zu hohen Gesundheitsausgaben für die stationäre Versorgung und einer nicht ressourcengerechten Allokation von Personal und Material.