Umsatzsteuerberatung im Bereich ITX Litigation

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Sounia Kombert
Partnerin bei PwC Deutschland
Leiterin Indirekte Steuern
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Umsatzsteuerberatung im Bereich ITX Litigation

Die Bestimmungen hinsichtlich der Umsatzsteuer sind kompliziert und begünstigen Fehler – nicht nur seitens der Steuerpflichtigen, sondern auch der Finanzverwaltung. Neben diesen bloßen Arbeitsfehlern, von denen sich in der Praxis niemand 100-prozentig freisprechen kann, bietet die Umsatzsteuer viel Raum für Interpretationen und Rechtsfortbildungen. Im Spannungsfeld zwischen Einzelfallentscheidung, nationalen Regelungen und dem Recht der Europäischen Union (EU) weichen Rechtsauffassungen immer wieder voneinander ab – mit teilweise erheblichen Konsequenzen. 

Die Neutralität der Umsatzsteuer ist zwar oberstes Gebot, wird in der Praxis jedoch nicht immer umgesetzt. Steuersätze von bis zu 19 Prozent in Deutschland und bis zu 27 Prozent im EU-Ausland führen mitunter zu empfindlichen finanziellen Verlusten. Zusätzliche Belastungen können durch Zinsen und Geldbußen entstehen. Das alles hat Konsequenzen, die sich direkt auf das Unternehmensergebnis auswirken. Oft lohnt es sich daher, das Gespräch mit den Finanzbehörden zu suchen oder für seine Rechtsauffassung einzustehen.  

Kann keine einvernehmliche Lösung mit den Behörden herbeigeführt werden, lassen sich außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid des Finanzamts in der Regel nicht vermeiden. Solche Verfahren müssen das Arbeitsverhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Finanzbehörde allerdings nicht nachhaltig stören. Die Erfahrung aus zahlreichen Verfahren zeigt: Auch die Finanzverwaltung ist oft genug an einer Klärung der zugrunde liegenden Rechtsfrage interessiert. In der Sache hart und im Umgang wertschätzend zu sein ist neben der Doppelexpertise ein wesentlicher Erfolgsfaktor. 

Die Leistungen von PwC

Die kompetenten Experten aus dem Team ITX Litigation mit überwiegender Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater unterstützen Sie gern bei sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Verhandlungen. Dazu gehören:

  • Betriebsprüfungen,
  • (mediative) Verhandlungen mit den Finanzbehörden,
  • das Erheben von Einsprüchen,
  • (finanz-)gerichtliche Klageverfahren,
  • Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH),
  • Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH),
  • Beschwerdeverfahren der EU-Kommission.

Bei diesen Themen kann PwC Sie unterstützen

Betriebsprüfungen 

Das Finanzamt nimmt immer häufiger unter anderem die Einreichung von geänderten Steuererklärungen zum Anlass, Betriebsprüfungen durchzuführen. Hier ist bereits Vorsicht geboten. Bei der Durchführung von Betriebsprüfungen erlangt das Finanzamt tiefen Einblick in die Strukturen und steuerlichen Prozesse der Unternehmen. 

Dabei können vermeintliche Fehler aufgedeckt und geänderte Steuerbescheide erlassen werden, die nicht selten zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Nicht immer ist geklärt, ob dies zu Recht erfolgt und oft genug werden hier die sich gegenüberstehenden Rechtsauffassungen von Finanzbehörde und Steuerpflichtigen offenbar. Das Finanzamt kann seinen Willen durch Erlass entsprechender Bescheide erst einmal durchsetzen.  

Unternehmen, die diese negativen Konsequenzen vermeiden möchten, schalten spätestens zu diesem Zeitpunkt spezialisierte Steuerberater und Anwälte ein. Häufig werden im Rahmen von Betriebsprüfungen auch steuerartübergreifend Vereinbarungen und Kompromisse mit dem Finanzamt gefunden, die für beide Seiten akzeptabel sind und beiden Rechtsbehelfsverfahren ersparen.

Verhandlungen mit den Finanzbehörden 

Auch außerhalb von Betriebsprüfungen bieten die komplexen Regelungen im Bereich der Umsatzsteuer, des Zolls und der Verbrauchsteuern sowie die grundsätzlich widerstreitenden Interessen von Steuerpflichtigen und dem Finanzamt Raum für Meinungsverschiedenheiten. 

Es bietet sich deshalb an, bereits bei der Einreichung von Steuererklärungen eine von der Auffassung des Finanzamts abweichende steuerliche Behandlung offenzulegen und eine entsprechende juristische Argumentation vorzubringen. Wer einen Einspruch oder finanzgerichtliche Verfahren vermeiden will, schaltet die Experten von ITX Litigation so früh wie möglich ein.

Einspruch 

Falls eine Einigung mit dem Finanzamt nicht möglich ist oder der Steuerbescheid durch das Finanzamt nicht entsprechend dem Antrag geändert wird, muss als erster Schritt des förmlichen Rechtsbehelfsverfahrens innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. 

Ein Einspruchsverfahren bietet den Mandanten Gelegenheit, das Finanzamt mit seinen (steuer-)juristischen Argumenten vertraut zu machen. Ziel des Einspruchs ist, sich das Finanzamt mithilfe überzeugender Argumente zum Erlass von geänderten Steuerbescheiden zugunsten der Mandanten zu bewegen und die gerichtliche Fortführung des Rechtsbehelfsverfahrens zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei jeglichen Verfahren

Finanzgerichtliche Klageverfahren 

Kann keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden, bleibt dem Steuerpflichtigen zur Wahrung seiner Interessen nur das Einleiten des Finanzgerichtsverfahrens. Eröffnet wird es durch Einreichen der Klage beim Finanzgericht innerhalb der gesetzlichen Frist. Aufgrund der formellen Besonderheiten und den speziellen Herausforderungen einer Argumentation vor Gericht ist es empfehlenswert, spezialisierte Steuerberater und Anwälte einzuschalten, die die Klagen bei den Finanzgerichten in den Bereichen Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern führen. Wenn erforderlich, übernehmen die Steuerberater und Anwälte des ITX-Litigation-Teams die finanzgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz vor den Finanzgerichten.

Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) 

In zweiter Instanz werden Klagen im Bereich der Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchssteuern vor dem BFH verhandelt. Diese (Revisions-)Verfahren können auch auf Initiative des Finanzamts zu führen sein. Das ist zum Beispiel dann notwendig, wenn ein Finanzgericht den Steuerbescheid des Finanzamts aufgehoben hat, das Finanzamt mit dieser Entscheidung aber nicht einverstanden ist. 

Spätestens vor dem BFH muss der Steuerpflichtige von einem Prozessbevollmächtigten – also Steuerberater oder Anwalt – vertreten werden. Die Rechtsanwälte und Steuerberater von PwC ITX Litigation übernehmen das gern für Sie.

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der EU-Kommission 

Gerade im Bereich Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern gibt es viele internationale Regelungen (wie zum Beispiel die Mehrwertsteuersystemrichtlinie oder den Zollkodex der Europäischen Union). Der EuGH oder die EU-Kommission kann den ursprünglich angefochtenen Steuerbescheid nicht direkt aufheben. Zur Erreichung dieses endgültigen Ziels ist in einigen Fällen eine Entscheidung auf oberster Ebene erforderlich, um das national geltende (Steuer-)Recht anzugreifen oder Unklarheiten bei der Interpretation zu beseitigen. 

Auch das Führen der Verfahren auf EU-Ebene – von der Klage- bis zu den Schiedsverfahren – ist Teil der Expertise des ITX-Litigation-Teams von PwC.

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Dr. Jan Haselmann

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Director, Rechtsanwalt, Tax Litigation, PwC Germany

Tel.: +49 40 6378-2959

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