Umsatzsteuerberatung

Wir sind Ihr professioneller Berater bei allen nationalen sowie internationalen Fragestellungen im Bereich der Umsatzsteuer.

Ihre Expertin für Fragen

Sounia Kombert

Sounia Kombert
Partnerin bei PwC Deutschland
Leiterin Indirekte Steuern
Tel.: +49 221 2084-384
E-Mail

Umsatzsteuerberatung durch Experten

Die Umsatzsteuer kann das Finanzwesen eines Unternehmens belasten, wenn Regelungen und Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Ständige Aktualisierung und unabhängige Beratung leisten hier wertvolle Hilfe im steuerlichen Rechnungswesen. Mit der Unterstützung von PwC-IT-Systemen können Fehlerquellen minimiert und Prüfungen simuliert werden.

Die Leistungen von PwC

Die Umsatzsteuerberaterinnen und -berater von PwC

  • begleiten Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Umsatzsteuernachschauen.
  • erstellen Ihre vorgeschriebenen umsatzsteuerlichen Erklärungen und Meldungen (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuererklärungen, Zusammenfassende Meldungen sowie Intrastat-Meldungen).
  • vertreten Ihre Interessen, wenn nötig auch vor den Finanzgerichten oder anderen Rechtsbehelfsstellen.
  • führen Einspruchsverfahren.
  • beurteilen nationale und internationale umsatzsteuerliche Fragestellungen.
  • unterstützen in der Prozessberatung.
  • beraten zur Digitalisierung der Umsatzsteuerfunktion.
  • führen Schulungen und erstellen Schulungskonzepte.
  • bieten Beratung für Berater.

Branchen-Expertise

Das Umsatzsteuerteam von PwC berät Sie in allen Bereichen der indirekten Steuern (Umsatzsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern) im nationalen und internationalen Kontext.

Spezialisten mit branchenspezifischen Fachwissen in den Bereichen / Märkten und Industrien

kennen die Best Practices in der Umsatzsteuerberatung. Sie haben Risiken und Rechtsentwicklungen Ihrer Branche ebenso im Blick wie Entwicklungen des EU-Umsatzsteuerrechts auf Basis der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Erbringen Sie Leistungen im Ausland, unterstützen Sie die PwC-Expertinnen und -Experten gern auch mit qualitativ hochwertiger lokaler Steuerberatung durch das internationale PwC-Netzwerk unabhängiger Firmen.

Die PwC-Fachleute unterstützen Unternehmen und die öffentliche Hand bei der umsatzsteuerlichen Behandlung und Beurteilung von nationalen und internationalen Sachverhalten mit Bezug zu indirekten Steuern.

Brennpunkt Umsatzsteuer

Indirekte Steuern wie die Umsatzsteuer werden für Unternehmen immer wesentlicher, da die Finanzverwaltung diese Steuerart als sichere Einnahmequelle entdeckt hat. Die Umsatzsteuer sprudelt im Gegensatz zu Ertragsteuern unabhängiger von Konjunkturschwankungen und rückt deshalb bei Betriebs- und Umsatzsteuer-Sonderprüfungen immer stärker in den Brennpunkt.

Technische Entwicklungen und erweiterte gesetzliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die Finanzverwaltung die Geschäftsvorfälle immer effektiver und umfassender prüfen kann. Verstärkt wird die Gefahr von Mehrbelastungen durch die äußerst formelle Ausgestaltung der Umsatzsteuer, die es den Finanzbeamten leicht macht, Verstöße festzustellen.

Weil sich die Umsatzsteuer an den Ein- und Ausgangsumsätzen orientiert, die viel größere Volumina erreichen als der Gewinn eines Unternehmens, steigen auch die Steuerbemessungsgrundlagen und führen bei fehlerhafter Behandlung zu höheren Steuerbelastungen. 

Da die Finanzverwaltungen unterschiedlicher Länder – speziell auf Ebene der Europäischen Union – zudem immer stärker zusammenarbeiten, nimmt das Risiko, überprüft zu werden, ständig zu und macht die Umsatzsteuer auch zu einer internationalen Herausforderung. Global agierende Unternehmen müssen daher auch die Rechtslage im Ausland im Blick behalten.

Mit der richtigen Steuerstrategie, einem geprüften System zur Ressourcenplanung, geschulten Mitarbeitern und einem durchdachten Tax-Compliance-Management-System (TCMS) können all diese Risiken minimiert werden.

Umsatzsteuerliche Erklärungen / Meldepflichten 

Die PwC-Fachleute unterstützen Unternehmen und die öffentliche Hand bei der umsatzsteuerlichen Behandlung und Beurteilung von nationalen und internationalen Sachverhalten mit Bezug zu indirekten Steuern.

Sie helfen ihren Mandanten dabei, deren Erklärungspflichten ordnungsgemäß und unter Wahrung eines sinnvollen Kosten-Nutzen-Ansatzes nachzukommen. Ein Abgleich von Jahresabschluss und Gewinn-und-Verlust-Rechnung mit den Voranmeldungen und Jahreserklärungen kann in vielen Fällen bereits Aufschluss darüber geben, ob umsatzsteuerpflichtige Unternehmer ihre Leistungen ordnungsgemäß der Umsatzsteuer unterworfen haben. Tiefere und umfassendere Einblicke liefert dagegen eine Vollverprobung der Buchungen unter Berücksichtigung der verwendeten Steuerkennzeichen. Wenn bei Ihnen Anpassungen notwendig sind, stellen Ihnen die Fachleute ihr Know-how auch dabei gern zur Verfügung. 

Steuerpflichtige können sich in bestimmten Fällen auf ein günstigeres Recht der EU berufen. Daher kann ein Vergleich der Regelungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie mit dem nationalen Recht im konkreten Fall dazu führen, dass für Leistungen eines Unternehmers möglicherweise keine Umsatzsteuer erhoben wird oder ein Vorsteuerabzug in größerem Umfang oder erstmals möglich ist. Auch hier hilft das Team von PwC gern, die entsprechende Regelung gegenüber den Finanzbehörden zu kommunizieren. 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um den steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen und die jeweils vorgeschriebene Erklärung korrekt auszufüllen, werden immer umfassender und stringenter. Das gilt sowohl für die in- wie die ausländischen Erklärungen. PwC unterstützt Sie dabei mit seinem Fachwissen in Bezug auf inländische Steuererklärungen sowie seinem internationalen Netzwerk unabhängiger Gesellschaften auch bei den ausländischen Erklärungen. 

  • Sie haben Bedarf an Inhouse-Schulungen, um das Know-how Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen?
  • Sie benötigen eine umsatzsteuerliche Registrierung im Inland, EU-Ausland oder einem Drittland?
  • Sie brauchen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer?
  • Sie möchten die umsatzsteuerlichen Einstellungen Ihres ERP-Systems prüfen lassen, um sicherzustellen, dass Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt abgegeben werden und Sie Ihre umsatzsteuerlichen Pflichten auf Knopfdruck erfüllen können?

Bei all diesen Fragen und vielen mehr unterstützt Sie das PwC-Umsatzsteuerteam. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, Sie kennenzulernen.

Tax Compliance Management - Prozessberatung 

Tax Compliance – die Einrichtung der relevanten umsatzsteuerlichen Prozesse und die Dokumentation des TCMS – kann die Geschäftsführung persönlich enthaften. Auch aus diesem Grund gehört sie immer mehr zu den Kernaufgaben einer umfassenden Steuerberatung und damit auch zu den wichtigen Beratungsfeldern der PwC-Steuerkanzlei im Bereich der Umsatzsteuerberatung. Dort erhalten Sie umfassende Unterstützung. Sie reicht von der Durchführung eines Workshops vor Ort, um die für ein TCMS notwendigen Vorgaben und Maßnahmen vorzustellen, die anschließend unternehmensintern umgesetzt werden können, bis zur umfassenden Betreuung und Aufsetzung eines funktionierenden TCMS. Die Beratung durch die PwC-Fachleute richtet sich dabei nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

Indirekte Steuern und Technologie

Aufgrund seiner Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Mandanten hat das Team Erfahrung darin, die Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung zu identifizieren. Das hilft Ihnen, sich optimal auf zukünftige Prüfungen vorzubereiten.

Die fortschreitende Digitalisierung im Bereich der Umsatzsteuer ermöglicht und erfordert in immer größerem Umfang den Einsatz von Softwarelösungen und Tools. Das gilt besonders vor dem Hintergrund, dass auch die Finanzverwaltung stark in diesem Bereich investiert. Hier stehen der Umsatzsteuerberatung von PwC vielfältige digitale Hilfsmittel zur Verfügung, die sie bei ihrer täglichen Arbeit einsetzt, Ihnen jedoch auch in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stellen kann.

Sie suchen einen Partner? Dann sind wir für Sie da!

Lernen Sie das Team von PwC kennen, das Sie in Fragen der indirekten Steuern unterstützt.

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Umsatzsteuer-Newsletter – Mit uns bleiben Sie informiert

Sie möchten sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich Umsatzsteuer informieren? Dann registrieren Sie sich am besten gleich für den Umsatzsteuer-Newsletter von PwC.

Der Newsletter berichtet über abgeschlossene und entschiedene Rechtsprechung aus dem In- und Ausland. Hier erfahren Sie alles über Gesetzesvorhaben, und das oft bevor sie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht werden. Laufend informiert werden Sie auch, wenn die EU die Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems weiter vorantreibt.

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DAC 7: Prüfen Sie Ihre Meldepflicht für 2023

Sind Sie bereit für DAC 7? Neue EU-Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen sehen ab 2023 umfangreiche Melde- und Sorgfaltspflichten vor.

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Sounia Kombert

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Partnerin, Leiterin Indirekte Steuern, PwC Germany

Tel.: +49 171 3050623

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Björn Viebrock

Björn Viebrock

Partner, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Tax & Legal, PwC Germany

Tel.: +49 151 16781623

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