Startups sprühen nur so vor Kreativität und vor neuen und außergewöhnlichen Ideen. Die zunehmende Nutzung des Internets, der Megatrend Digitalisierung und die große Verbreitung von Apps haben die Zahl der Startups in die Höhe schnellen lassen. Hinzu kommen FinTechs, die mobile Bezahl- oder Social-Trading-Lösungen für den Anlagebereich anbieten. Einher geht die Entwicklung mit neuen Vertriebswegen wie etwa White-Label-Dienstleistungen und White-Label-Produkten, über die sich Startups einen möglichst weiten Absatzmarkt eröffnen können, ohne von einem Dienstleister oder einer Plattform abhängig zu werden. Gemeinsam sind all diesen Unternehmen die Geschwindigkeit und der Veränderungsdruck, der sie antreibt. Die Zeitspanne, in der aus Ideen marktfähige Lösungen werden, wird immer kürzer. Neue Finanzierungsmechanismen wie Venture Capital und Crowd- oder Angel-Funding befeuern diesen Trend zusätzlich. Wer denkt in dieser Phase schon gern an die Umsatzsteuer? Doch diese indirekte Steuer zu vernachlässigen birgt große Gefahren.
Zugegeben: Die Umsatzsteuer ist mit einigem „Papierkram“ verbunden, aber sie auf die lange Bank zu schieben, kann rasch zu einem existenziellen Risiko werden. Neue und flexible Vertriebswege eröffnen Geschäftschancen, stecken aber im Hinblick auf die Umsatzsteuer voller Herausforderungen. Es ist wichtig, sich über Themen wie beispielsweise die folgenden Klarheit zu verschaffen:
Die Antworten auf diese Fragen sind alles andere als banal und werden auch nicht ohne Weiteres von der Vertriebsplattform beantwortet, sofern eine solche genutzt wird. Auch wenn es mittlerweile eine Umsatzsteuerhaftung für Plattformbetreiber gibt, ist jedes Startup grundsätzlich selbst verantwortlich für die eigenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten.
Eine weitere Herausforderung ist, den Überblick im Steuerdschungel zu behalten. Der Wille zur Regulierung im Bereich der Umsatzsteuer scheint nahezu grenzenlos zu sein. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn der Gesetzgeber bemüht sich, mit der technologischen und geschäftspolitischen Entwicklung Schritt zu halten. Auf Unternehmensebene ist die Umsatzsteuer grundsätzlich neutral und wird in aller Regel nicht zu einem echten Kostenfaktor. Das gilt aber nicht uneingeschränkt, denn gerade die Erfüllung umsatzsteuerlicher Meldepflichten ist mit einem teilweise erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Das hat seinen Grund: Außer den Meldepflichten müssen eine Vielzahl vorgeschalteter Prozesse beachtet werden, die der umsatzsteuerlichen Justierung bedürfen. Ein Beispiel dafür sind Startups, die Dienstleistungen an Privatkunden in verschiedenen Staaten der Europäischen Union erbringen und in all diesen Ländern Umsatzsteuer abführen müssen. Über den sog. “Mini-One-Stop-Shop” (MOSS - ab 01.07.2021: "One-Stop-Shop" (OSS)) lassen sich die Meldepflichten über ein einziges Meldeland relativ einfach erfüllen, aber das verschafft keine Gewissheit darüber, wo der Kunde nun tatsächlich ansässig und wo in der Folge zu welchem Steuersatz die Umsatzsteuer abzuführen ist. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus auch die Konsequenzen für das Pricing der eigenen Leistung, denn die Umsatzsteuer verteuert die Produkte maßgeblich.
Aufgrund langjähriger Erfahrung bei der umsatzsteuerlichen Beratung von Startups unterschiedlichster Branchen, Größen und Entwicklungsstadien wissen wir als PwC-Umsatzsteuerspezialisten genau, welche Themen erfolgskritisch sind und wann an welchen Stellschrauben zu drehen ist, damit die Umsatzsteuer nicht zur Belastungsprobe wird.
Also liebe Gründerinnen und Gründer, liebe Klein- und Jungunternehmer, liebe Startups und FinTechs!
Wir von PwC Indirect Taxes sind Eure verlässlichen Begleiter in Umsatzsteuerfragen, wo auch immer ihr uns braucht. Kümmert Euch um Euer Geschäft, für alles andere sorgen wir.