Umsatzsteuerberatung im Bereich ITX Deals

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Christian Schubert

David Koisiak
Partner bei PwC Deutschland
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Umsatzsteuer als steuerliche Falle und Risiko im Rahmen von Deals und Strukturierungen

Steuerliche Fragestellungen wurden im Rahmen von Unternehmenskäufen oder Strukturierungen schon seit jeher neben rechtlichen und finanziellen Fragestellungen beachtet. Dies bezog sich im Wesentlichen auf die Untersuchung steuerlicher Risiken im Rahmen von Due Diligence-Projekten sowie auch im Rahmen von Strukturierungen nach dem Kauf von neuen Anteilen beziehungsweise Umstrukturierung von bestehenden Unternehmensstrukturen. Die Umsatzsteuer hat hierbei lange Zeit nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Allerdings hatte sie zu Unrecht über lange Zeit dieses stiefmütterliche Dasein. Durch die wachsende Bedeutung der Umsatzsteuer in Betriebsprüfungen wurde im Rahmen der Durchführung einer Due Diligence immer häufiger Umsatzsteuer in den Scope mit aufgenommen. Weiterhin ist zu beachten, dass auch im Rahmen von SPA-Verhandlungen und den Steuerklauseln in den Verträgen vielfältige umsatzsteuerliche Fragestellungen eine wichtige Rolle spielen. Ein besonderes Augenmerk verdient auch die Berücksichtigung der Umsatzsteuer im Rahmen der Strukturierung. Gerade zu der umsatzsteuerlichen Behandlung von neuen Strukturen nach Unternehmenskäufen sind eine Vielzahl von Urteilen des EuGHs und nationaler Gerichte zu Unternehmereigenschaft von Holdinggesellschaften und Vorsteuerabzug aus Transaktionskosten zu beachten. Diese Themen sind im Detail höchst umstritten, deshalb sollte hierauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden.  

Eine Umstrukturierung oder eine Akquisition ohne vertiefte umsatzsteuerliche Beratung sollten zwingend vermieden werden, um sich als Käufer/Verkäufer nicht erheblichen steuerlichen Risiken auszusetzen.

Die Leistungen von PwC

In enger Zusammenarbeit mit den Kollegen von Deals Tax und Corporate Tax unterstützt Sie ein erfahrenes Team

  • bei der Erstellung der umsatzsteuerlichen Teile von Tax Factbooks;
  • bei der Durchführung einer umsatzsteuerlichen Due Diligence auf Käufer- oder Verkäuferseite;
  • bei der Beratung des Verkäufers in Pre-Closing-Maßnahmen (z.B. Carve-out) sowie bei der umsatzsteuerlich optimalen Gestaltung der Steuerklauseln im SPA;
  • bei der Beratung des Käufers hinsichtlich der umsatzsteuerlich optimalen Gestaltung der Post-Closing-Struktur sowie der umsatzsteuerlich optimalen Gestaltung der Steuerklausen im SPA;
  • bei der Umsetzung der umsatzsteuerlich notwendigen Post-Closing-Maßnahmen sowie bei der Aufarbeitung von Risiken aus der Due Diligence und bei Umsatzsteuersonderprüfungen im Zusammenhang mit der neuen Struktur.

Behalten Sie alles im Blick

Umsatzsteuer in der Due Diligence 

Umsatzsteuerliche Risiken im Unternehmen können lange unentdeckt bleiben und dann zu erheblichen Risiken und finanziellen Belastungen führen. Deswegen sollte ein Investor/Käufer umsatzsteuerliche Themen im Rahmen der Due Diligence genau unter die Lupe nehmen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht zu erwarten ist, eine Tax Imdemnity vom Verkäufer zu erhalten. Insbesondere W&I-Versicherungen erwarten eine intensive Prüfung der Umsatzsteuer. 

Da die umsatzsteuerlichen Themen oft nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, sind erfahrene Teams notwendig, die aufgrund langjähriger Erfahrung die umsatzsteuerlich spezifischen Fallstricke in den verschiedenen Branchen durch Fragestellungen schnell herausfinden und erkennen, ob in dem Target-Unternehmen erhebliche Risiken vorhanden sind. Dabei legen wir auch ein besonderes Augenmerk auf die Prozesse im Unternehmen bei der Erstellung von Umsatzsteuererklärungen und der Dokumentation von relevanten Themen. Neben interviewbasierten Feststellungen legen wir auch (im Einklang mit den Anforderungen der W&I-Versicherer) einen Schwerpunkt auf die Plausibilität der Abbildung des Geschäftsmodells sowie auf eine stichprobenartige Prüfung von Rechnungen und Belegnachweisen. Selbst wenn durch eine Tax Indemnity der Verkäufer das komplette Risiko der Umsatzsteuer übernimmt, sollte zwingend die Umsatzsteuer beachtet werden. Sollten im Rahmen des Geschäftsmodells umsatzsteuerliche Fehler vorhanden sein, so würden diese ohne eine genaue Aufarbeitung nach Erwerb des Unternehmens fortgeführt und die Risiken würden sich beim neuen Eigentümer realisieren.

Umsatzsteuer in der SPA-Beratung 

Neben den bereits erwähnten notwendigen Beratungsansätze bezüglich der Tax Indeminity Klauseln, ist der Umsatzsteuer vor allem im Rahmen der Steuerklausel ein besonderes Augenmerk zu schenken. Aufgrund der hier bestehenden widerstreitenden Interessen der Parteien ist es notwendig, im Zusammenhang mit den beratenden Rechtsanwälten die möglichste beste und fairste Klausel für die jeweilige Partei zu finden. Insbesondere beim Asset Deal gibt es hier erhebliche Fallstricke. Dies zeigt vor allem die ausufernde Rechtsprechung zum Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen. In der Praxis sind aber beide Parteien bestrebt von einer solchen auszugehen, da aufgrund der Nicht-Steuerbarkeit kein Risiko von nicht-abziehbarer Vorsteuer auf der Käuferseite gegeben ist. Dadurch ist in den meisten Fällen (bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung des Käufers) auch für diesen der Vorsteuerabzug aus Transaktionskosten möglich. Sollten die Regelungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen jedoch nicht anwendbar sein, ist eine genaue Abwägung der beiderseitigen Interessen notwendig, z.B. ob der Kaufpreis als Brutto- oder Nettopreis zu verstehen ist. Insbesondere wachsen die widerstreitenden Interessen dann, wenn in den verkaufen Assets auch Beteiligungen und Grundstücke vorhanden sind. Die Veräußerung dieser Assets ist für gewöhnlich umsatzsteuerbefreit, was zu einer Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus Transaktionskosten auf Käuferebene beziehungsweise zu etwaigen Vorsteuerberichtigungen aus § 15a UStG führen könnte. Es besteht zwar in diesen Fällen die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren, jedoch wird dann der Käufer für die Zukunft das Risiko von etwaigen Vorsteuerberichtigungen tragen müssen. 

Auch beim Verkauf im Rahmen eines Share Deals bestehen aus umsatzsteuerlicher Sicht entsprechende Interessenkonflikte bezüglich einer etwaigen Option zur Umsatzsteuer.

Starten Sie mit uns in ein neues Kapitel

Umsatzsteuer in der Strukturierung 

Auch beim Aufsetzen einer neuen Struktur ist umsatzsteuerlich vertieftes Wissen maßgeblich. Da in den meisten Fällen die neue Beteiligung von einem Akquisitionsvehikel erworben wird, stellt sich insbesondere die Frage des Vorsteuerabzugs aus den Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Gesellschaft durch die Holding. Hierbei ist zunächst die korrekte umsatzsteuerliche Zuordnung der Transaktionskosten zu dem korrekten Leistungsempfänger zu beachten, aber auch die Ausgestaltung der Holding als umsatzsteuerlicher Unternehmer. Zu der Frage der Unternehmereigenschaft einer Holding besteht eine Vielzahl von Rechtsprechung durch den EuGH und nationale Gerichte und Gleiches gilt für den Vorsteuerabzug der Holding aus den Transaktionskosten. Die Umsetzung dieser Urteile durch die deutsche Finanzverwaltung ist dabei nur unzureichend erfolgt und die Ansichten der zuständigen Finanzämter sind in vielen Fällen nur schwer vorauszusehen. In diesem Spannungsfeld werden Experten benötigt, die aufgrund ihrer Erfahrung mit der Finanzverwaltung die sicherste Umsetzung wählen. 

Eine erhöhte Bedeutung kommt auch der Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Erwerbsvehikel als Organträger zu. Auch die Voraussetzung der umsatzsteuerlichen Organschaft sind schwer herzustellen und bedürfen einer genauen Untersuchung. 

Nicht unbeachtet gelassen werden dürfen zudem die umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei Carve-outs und konzerninternen Umstrukturierungen, da nicht jede Abspaltung, Verschmelzung und Ähnliches als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen zu sehen sind und auch hier etwaige umsatzsteuerliche Risiken lauern können.

Umsatzsteuer in der Post-Deal Integration 

Die Post-Deal-Beratung sollte möglichst von den gleichen Experten durchgeführt werden, die bereits den Deal beraten haben. Hier ist aus umsatzsteuerlicher Sicht vor allem auf folgende Punkte Wert zu legen:

  • Umsetzung der Struktur (Unternehmereigenschaft der Holding, Sicherstellung der Voraussetzung der umsatzsteuerlichen Organschaft);
  • Überprüfung des Vorsteuerabzugs aus den Transaktionskosten inklusive Betreuung einer damit zusammenhängenden Umsatzsteuersonderprüfung;
  • Beseitigung der in der Due Diligence erkannten umsatzsteuerlichen Risiken (aus dem Geschäftsmodell und/oder bestehende prozessuale Compliance-Lücken).

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Partner, Lead ITX NRW, Lead ITX Deals, PwC Germany

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Björn Viebrock

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