Umsatzsteuerberatung im Bereich ITX Business Recovery Services

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Maria Milanovic

Maria Milanovic
Partner bei PwC Deutschland
Tel.: +49 175 8822394
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So vermeiden Sie Haftung und schaffen Liquiditätsvorteile 

Eine positiv-rechtliche Regelung, die das Verhältnis von Steuer- und Insolvenzrecht zueinander klarstellt oder gar abschließend definiert, existiert nicht. Sie findet sich weder im Insolvenzrecht noch im Steuerrecht. Die steuerlichen Folgen der Sanierung eines in Krise geratenen Unternehmens sind in den einzelnen Steuergesetzen nur unsystematisch und ausschnittsweise geregelt. Zahlreiche Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind nach wie vor ungeklärt oder befinden sich im Fluss. Das materielle Insolvenzsteuerrecht ist mangels gesetzlicher Normierung in besonderem Maße von der Rechtsfortbildung durch den BFH, den BGH, die Finanzgerichte und die Literatur abhängig. Die Kommunikation mit den Finanzbehörden erfordert daher auf diesem Gebiet ein besonders hohes Maß an Spezialwissen und Erfahrung.

Gerade die Umsatzsteuer gehört zu den zentralen Themen in der insolvenznahen Steuerberatung. Zum einen ist der gesteigerten Komplexität der Umsatzsteuer auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen, zum anderen den hohen strafrechtlichen Risiken. Die gesetzeskonforme steuerrechtliche Abwicklung von Liquidationen, Insolvenzen in Eigenverwaltung sowie Regelinsolvenzen soll offene Flanken im Hinblick auf das hohe Haftungspotential insbesondere für Insolvenzverwalter und Liquidatoren schließen. Gleichzeitig soll sie durch Realisierung möglicher Steueransprüche und optimale Steuerberatung im Verwertungs- und Investorenprozess sowie durch Nachholen versäumter Rechtshandlungen Liquiditätsvorteile generieren und die Masse mehren. 

Die Leistungen von PwC

In enger Zusammenarbeit mit den Spezialisten unseres Netzwerks aus den Bereichen der Business Recovery Services, des Insolvenzrechts und Deals Tax unterstützen wir Sie insbesondere mit den folgenden Leistungen:

  • Insolvenzspezifische Kommunikation mit den Finanzbehörden / Anträge / Rechtsbehelfe / Offenlegungen
  • Insolvenzspezifische Steuerberatung im Verwertungsprozess
  • Insolvenzspezifische Steuerberatung im Investorenprozess
  • Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung umsatzsteuerlicher Compliancepflichten (z.B. vorläufiges Insolvenzverfahren / Massezeitraum / Folgen des § 55 InsO / Auswirkung auf die Organschaft)
  • Prüfung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Steuerforderungen
  • Berichtigung der Umsatzsteuer/Vorsteuer unter insolvenzrechtlichen Aspekten
  • (Verfahrenseröffnung/Anfechtung/Quotenausschüttung)
  • Prüfung der Aufrechnung von Steuerforderungen
  • Begleitung, fachliche Anleitung/Coaching der schuldnerischen Buchhaltungsabteilung insbesondere hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Besonderheiten ab Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
  • International: Beratung im Spannungsfeld der Erfüllung steuerlicher und anderer abgabenrechtlichen Pflichten im Ausland zum Insolvenzrecht (EuInsVO); Realisierung von Erstattungsansprüchen im Ausland.

Optimale Betreuung von Anfang an

Umsatzsteuer als zentrales Thema

In der Unternehmensinsolvenz gehört die Umsatzsteuer zu den zentralen Themen des Insolvenzsteuerrechts. Die Verwirklichung der unterschiedlichen Umsatzsteuertatbestände und somit die insolvenzrechtliche Behandlung der entstandenen Steuerforderungen haben eine sehr hohe wirtschaftliche Bedeutung. Die zutreffende Einordnung der Umsatzsteuerschuld als Insolvenzverbindlichkeit, die zur Insolvenztabelle anzumelden ist, oder als Masseverbindlichkeit, die zur Schmälerung der zu verteilenden Insolvenzmasse führt, kann unter Umständen darüber entscheiden, ob eine vorzeitige Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen voraussichtlicher Masseunzulänglichkeit erforderlich ist, da die Deckung der Verfahrenskosten nicht gewährleistet ist. Im Umkehrschluss gilt es, Umsatzsteuerforderungen durch die korrekte Identifizierung als Masseforderung liquiditätsstärkend zugunsten der Insolvenzmasse geltend zu machen. Wir beraten Sie optimal, um sämtliche Möglichkeiten bestmöglich liquiditätsoptimierend zu realisieren.

Herausforderung Umsatzsteuer 

Das steuerstrafrechtliche Risiko für Insolvenzverwalter und Eigenverwalter darf nicht unterschätzt werden. Erhebliche umsatzsteuerliche Risiken zeigen sich insbesondere bei der Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen sowie der korrekten Behandlung von insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähransprüchen. Im Rahmen der Unternehmensfortführung ist es von großer Bedeutung, steuerliche Pflichten nicht zu übersehen. Neben einschlägigen Tatbeständen der Steuerhinterziehung sind bei den Steuerordnungswidrigkeiten stets auch die Bußgeldvorschriften des Umsatzsteuergesetzes zu beachten. Als sogenannte Anmeldungssteuer ist die Umsatzsteuer hier besonders sensibel zu handhaben. Der Steuerpflichtige berechnet selbst die anzumeldenden Beträge und meldet diese in der Regel ohne Nachweise an. Sehr schnell kann es hier zu einer Steuerverkürzung durch Einreichung von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen kommen, auch wenn im Ergebnis in der Jahreserklärung die Zahlen zutreffend erklärt werden. Eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden exkulpiert den Insolvenzverwalter bei einer Steuerverkürzung nicht, da nach der Gesetzesdefinition Steuern als verkürzt gelten, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Wir unterstützen Sie mit der notwendigen Fachexpertise und Erfahrung nicht nur auf dem Gebiet der Umsatzsteuer, sondern insbesondere auch mit dem notwendigen Fokus auf insolvenzrechtliche Fallstricke.

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