Ihre Expertin für Fragen
Alexandra Hartenfels
Partnerin bei PwC Deutschland
Tel.: +49 171 7600259
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„[Rei|se] = (der Erreichung eines bestimmten Ziels dienende) Fortbewegung über eine größere Entfernung“.*
So einfach die Definition einer Reise scheint, so komplex sind die umsatzsteuerlichen Regelungen in diesem Bereich. Gleichzeitig gibt es wenige Umsatzsteuervorschriften, die in der EU so spärlich harmonisiert sind wie die zu den Reiseleistungen.
Die Umsatzsteuerberatung von PwC im Bereich Tourismus, Hospitality & Leisure richtet sich an alle, die in die Erbringung von Reiseleistungen involviert sind. Dies können klassische Reiseveranstalter und Reisebüros sein, aber auch andere Mittler, z. B. Hotels, Transportunternehmen, Gastrogewerbe, Freizeitparks, die MICE-Branche oder Unternehmen, die Gutscheine über einzelne Reiseleistungen verkaufen oder auch nur einzelne Leistungen im Konzern weiterbelasten und so zum Teil einer Reise werden.
PwC hält für Sie kompetente Ansprechpartner sowie ein internationales Netzwerk von Branchenexperten bereit, die Ihnen mit langjähriger Beratungserfahrung bei jeder Frage mit Rat und Tat zur Seite stehen und mit Ihnen die für Sie optimalen Lösungen erarbeiten, damit die Umsatzsteuer nicht zu unerwarteten Kosten führt. Die Branchenexperten von PwC unterstützen Sie umsatzsteuerlich z. B. bei
Kaum eine Branche unterliegt wirtschaftlichen Schwankungen in dem Maße wie der Tourismus; der Konkurrenzkampf im internationalen Vergleich ist hoch. Um die ohnehin niedrigen Margen zu schützen, ist es unbedingt notwendig umsatzsteuerlich richtige Entscheidungen zu treffen und Risiken zu vermeiden, um keine zusätzliche Belastung von 19 Prozent auszulösen. Die Experten von PwC helfen Ihnen international, damit Sie allen Herausforderungen gelassen entgegenblicken können.
Seit dem 18. Dezember 2019 wird in Deutschland die Margenbesteuerung nach § 25 UStG auch im B2B-Fall angewendet. Betroffen sind aber nicht nur Unternehmen der Reisebranche, sondern jedes Unternehmen, das im eigenen Namen auch nur einzelne Reiseleistungen erbringt.
Das ist oft der Fall, ohne dass die Unternehmen dies wissen, und kann z.B. eintreten bei der Weiterbelastung von Hotel- und Transportkosten, Schulungen oder Messekosten im Konzern. Bei Nichtanwendung der Margenbesteuerung drohen zusätzliche Umsatzsteuerzahlungen, der Verlust von Vorsteuer und Verzinsung sowie administrativer Aufwand durch Korrekturen. Die PwC-Experten identifizieren mit Ihnen ggf. schon in der Vergangenheit erfolgte risikobehaftete Transaktionen und unterstützen Sie bei der zutreffenden umsatzsteuerlichen Behandlung und Belegausstellung von künftigen Transaktionen.
Sowohl auf nationaler Ebene als auch in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie fehlt eine Definition der Reiseleistung, die Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit der Margenbesteuerung ist. Vor dem Hintergrund der Ausweitung der Margenbesteuerung auf B2B-Leistungen gewinnt diese Abgrenzung jedoch erhebliche Brisanz. Gerade im Bereich von Messen, Kongressen, Schulungen u. ä. Veranstaltungen, die meist mit einer Anreise der Teilnehmer verbunden sind, stellt sich die Frage, welche Leistungselemente dazu führen, dass die Margenbesteuerung Anwendung findet, die oft mit einem höheren Kostenaufwand für alle Beteiligten verbunden ist. Hinzu kommt, dass über die letzten Jahre hinweg einige Urteile auf nationaler und internationaler Ebene Aufmerksamkeit erregt haben, die bereits bei dem Vorliegen einer reisetypischen Leistung (z. B. Übernachtung) die Margenbesteuerung vorsehen. Grund genug, die eigenen Leistungen zu prüfen und ggf. Umstrukturierungen vorzunehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. PwC unterstützt Sie hierbei fachmännisch im In- und Ausland.
Die vielfältigen neuen technischen Möglichkeiten des digitalen Zeitalters bieten insbesondere in der Produktion von Reisen Chancen, aber auch steuerliche Herausforderungen. Während früher den Kunden im Vorhinein festgelegte Reisen angeboten wurden, können die Reisepakte heute im Rahmen einer dynamischen Produktion per Algorithmen im Zeitpunkt der Nachfrage der Kunden geschnürt werden. Typisch sind hierbei die Aufnahme vieler potenzieller Leistungsträger, z. B. über die Anbindung an Bettenbanken. PwC unterstützt Sie dabei, die Konsequenzen bestimmter Strukturen umsatzsteuerlich zutreffend einzuschätzen (z.B. Vorliegen von Betriebsstätten durch die gesteigerte Bedeutung der IT-Komponente, Anwendbarkeit des Reverse Charge Verfahrens für Leistungen von ausländischen Leistungsträgern, Anwendbarkeit der Margenbesteuerung eingangsseitig auf Leistungen von Leistenden im Drittland) und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Gewinnmarge zu maximieren.
*Dudenredaktion (o. J.): Reise. In: Duden online. [https://www.duden.de/rechtschreibung/Reise; 25.09.2020].