Die Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten bei der Umsatzsteuer (Umsatzsteuer Compliance) und damit der gesetzlichen Vorgaben trifft umsatzsteuerliche Unternehmer aller Art: ob in Deutschland oder im Ausland ansässig, ob juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer, Kleinunternehmer wie multinationale Konzerne. Oftmals als lästige Pflicht empfunden, bietet die regelmäßige Erstellung der umsatzsteuerlichen Meldungen vielmehr eine regelmäßige Gelegenheit zur Verprobung der Buchhaltungsdaten und ist damit ein wichtiger Gradmesser für die Effizienz eines ggfs. implementierten Tax Compliance Management Systems (TCMS) sowie der internen Kontrollsysteme und dient somit der Vermeidung umsatzsteuerlicher Risiken.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erfüllung ihrer umsatzsteuerlichen:
Proportional zum Steueraufkommen sowie zu den Steuerausfällen in der Umsatzsteuer steigen auch die Anforderungen an die Aufzeichnungen und Meldepflichten sowohl in der EU als auch außerhalb der EU stetig: Immer mehr Länder fordern Meldungen auf Transaktionslevel (z.B. SAF-T Reports), zum Teil sogar in Echtzeit (z.B. SII in Spanien). Gerade das Real-Time-Reporting meldepflichtiger Vorgänge auf Transaktionsebene eröffnet der Finanzverwaltung neue Verprobungs- und Eingriffsmöglichkeiten bei Unplausibilitäten: So kann zum Beispiel tagesaktuell geprüft werden, ob vom leistenden Unternehmer die Umsatzsteuer bereits in zutreffender Höhe erhoben wurde, die der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug begehrt.
Um die steigenden Anforderungen bei den Meldepflichten effizient erfüllen zu können, gibt es viele Ansätze und Möglichkeiten: Outsourcing der Meldungen, Einführung standardisierter Prozesse und wirksamer Kontrollen sowie der Einsatz von Tools zur Steuerfindung bis hin zum automatisierten VAT Reporting. Zur Hebung der Effizienzen bei den Meldepflichten sind bei der Implementierung oder Modifikation der Prozesse oder des Tools immer die individuellen Gegebenheiten im Unternehmen zu beachten.
Mit dem technischen Fortschritt im Bereich Rechnungswesen drängt die Finanzverwaltung auch auf gesteigerte Genauigkeit im Meldewesen. Das zeigt sich in der Tatsache, dass die Finanzämter Fälle immer häufiger an die Straf- und Bußgeldstellen abgeben, die dann beim Management und somit bei den verantwortlichen Geschäftsführern vorstellig werden, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder anderen Meldungen bei den meldepflichtigen Umsätzen wesentliche inhaltliche Fehler enthalten oder die Meldungen verspätet abgegeben werden. Zudem wird hinterfragt, ob die Voraussetzungen für eine bußgeldbewehrte Steuerverkürzung oder gar eine Steuerhinterziehung erfüllt sind, was persönliche Strafen für die Ansprechpartner nach sich ziehen kann, die an der Erfüllung der vom Gesetz geforderten Meldepflichten beteiligt sind.
Für uns ist die Erfüllung von umsatzsteuerlichen Meldepflichten keine Standardaufgabe und mehr als bloß „Zahlen in Formularen“. Vielmehr verfolgen wir auch international eine einheitliche Strategie zur Unterstützung unserer Mandanten bei dieser herausfordernden Aufgabe. Dabei greifen wir auf langjährige Erfahrung zurück und bringen bekannte sowie selbst entwickelte, „State-of-the-art“ Technologien zum Einsatz.
Plausibilitätsprüfungen und Verprobungen gehören bei jedem Auftrag zu unserem Werkzeugkasten. So errechnen wir beispielsweise die Umsatzsteuer-Zahllast auf Basis der Umsätze aus der Gewinn- und Verlustrechnung und vergleichen diese mit der im ERP-System gebuchten Umsatzsteuer sowie der auf den Umsatzsteuer-Konten ausgewiesenen Umsatzsteuerschuld. Abstimmungsdifferenzen klären wir gemeinsam mit unseren Mandanten auf, um eine vollständige Umsatzsteuererklärung sicherzustellen. Darüber hinaus prüfen wir risikobehaftete Positionen in der Meldung durch stichprobenhafte Belegprüfungen, insbesondere Eingangsrechnungen und Nachweise zu steuerfreien Ausgangsumsätzen (Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferung).
Ausgangspunkt für unsere Unterstützung zur Erfüllung von Meldepflichten sind dabei entweder von unseren Mandanten erstellte Standardreports aus dem ERP-System, bereits aufbereitete Systemdaten, oder auch ein durch uns vorkonfigurierter Datenabzug aus dem ERP-System auf Transaktionsebene.
Dabei schneidern wir unsere Unterstützung auf das Risikoprofil und die jeweiligen Bedürfnisse unserer Mandanten in Bezug auf ihre Meldepflichten zu. Unser Leistungsspektrum umfasst
In allen Ansätzen nutzen wir unsere Erfahrung und die Informationen, welche wir durch die Verarbeitung der Daten unserer Mandanten gewinnen, um die Qualität der eingesetzten Systeme und des Buchungsstoffs allgemein zu verbessern und Möglichkeiten zu identifizieren, eigene Prozesse zu optimieren und Einsparpotential zu erkennen.
Insbesondere bei international tätigen Unternehmen, welche umsatzsteuerliche Meldepflichten in mehreren Ländern erfüllen müssen, ist eine stringente Überwachung der umsatzsteuerlichen Aspekte des Geschäfts notwendig, um Risiken rechtzeitig zu identifizieren und zu minimieren. Nicht zuletzt wegen des immensen Aufwands, der sich hieraus ergibt, entscheiden sich immer mehr Unternehmen aller Größenordnungen, die Erfüllung ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten outzusourcen. Hier unterstützen wir mit dem globalen PwC-Netzwerk von Umsatzsteuerspezialisten, welche lokale Expertise und langjährige Erfahrung mit modernen Datenanalyse-Werkzeugen kombinieren und in einem global einheitlichen Ansatz unter Nutzung unserer globalen Technologie „Indirect Tax EDGE“ sicherstellen, dass Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne großen personellen oder finanziellen Aufwand betreiben zu müssen. Auf Wunsch vervollständigen wir unser Angebot um ein zentrales Projektmanagement und Dashboard-gestützte Auswertungen wichtiger Kennzahlen, um Ihnen das Umsatzsteuer-Management im internationalen Kontext zu vereinfachen.